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Weinproduktion: Trester müssen nicht mehr destilliert werden
Die Ausnahmeregelung - neben Südtirol gilt eine solche nur in Sardinien - ist auf die kleinen Weinerzeuger zugeschnitten. "Sie gilt ab dem laufenden Weinwirtschaftsjahr 2009/10 für Kellereien, die zwischen hundert und tausend Hektoliter Wein produzieren", so Landesrat Berger. In diesen ist naturgemäß die Menge der anfallenden Traubenrückstände, der Trester also, überschaubar. "So sind sie auch als Dünger in den eigenen Weinbergen bestens geeignet", erklärt Berger.
Mit dem Wegfall der Zwangsdestillation von Trub (dem Satz, der sich bei der Weinerzeugung bildet) und Trestern fallen für kleine Kellereien auch Kosten und Aufwand weg. So mussten die Trester oft über weite Strecken transportiert werden, damit sie destilliert werden konnten. "Neben den Kosten sparen wir mit der Ausnahmeregelungen also auch Verkehr ein", erklärt Berger.
Alle notwendigen Informationen zur Ausnahmeregelung zur Zwangsdestillation von Trestern gibt's im Landesamt für Obst- und Weinbau in der Bozner Brennerstrasse 6 (Tel. 0471 415080). Diesem Amt ist auch eine Meldung über die voraussichtlich anfallenden Mengen an Trestern und deren Bestimmung vorzulegen, und zwar bis 1. September.



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