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Umweltomnibus (2) - Stellungnahmen Dello Sbarba und Pöder
In seiner Stellungnahme zur Generaldebatte zum Landesgesetzentwurf 38/09 ging Riccardo Dello Sbarba (Grüne) vor allem auf die Wasserableitungskonzessionen und die Energie ein, ein Zukunftsthema für Südtirol, wie er betonte. Die Gesetzgebungskommission habe den Entwurf teilweise stark überarbeitet, wobei sich von Fall zu Fall auch neue Mehrheiten ergeben hätten, etwa zu den Wasserableitungen im Vinschgau.
Vor kurzem seien elf Konzessionen vergeben worden, neun davon an die Sel AG, eine an die Sel-Edison-Tochter Hydros und eine an die Etschwerke. Die Sel-Konzessionen würden dann zusammen mit dem Enel verwaltet. Praktisch seien die Konzessionen also an die alten Konzessionäre gefallen. Diese Strategie sei dem Risiko vieler Rekurse ausgesetzt.
Der Landtag habe vor Wochen seinen Willen bekundet, dass das Wasser öffentliches Gut bleiben solle. Das Land hingegen habe zwei Private mit ins Boot genommen und damit den Wettbewerb zwischen Konkurrenten vermieden. Auch die Marktaufsicht habe diesbezüglich Bedenken. Das Land sei bei der Konzessionsvergabe gleichzeitig Bewerber und Schiedsrichter – hier liege ein Interessenkonflikt vor.
Das Problem seien auch die Kosten dieser Vorverträge, darunter die 40 Prozent-Beteiligung, die dem Enel abgetreten worden sei. Laut Gesetz hätte das Land die E-Werke auch gratis übernehmen können. Einige Geschenke an Edison und Enel konnten in der Gesetzgebungskommission, auch dank Vertretern der Mehrheit, aus dem Gesetzentwurf gestrichen werden, etwa eine Verlängerung für eine bestimmte Ableitungskonzession. Schließlich sei es gelungen, die Gemeinden in den Entscheidungsprozess der Konzessionsvergabe einzubinden.
Dello Sbarba fragte, wie die Landesregierung der Marktaufsicht auf deren Einwände antworten werde. Das Land sollte sich aus der wirtschaftlichen Nutzung der Wasserkraft zurückziehen und dies den Gemeinden überlassen. Eine Frage sei auch, für welche Gegenleitung die Konzessionen überlassen würden; eine kostenlose Überlassung sei von der Gesetzgebungskommission gestrichen worden. Schließlich sei da noch die Frage des Gratisstroms, den die Konzessionäre abgeben müssten; auf diesen – und somit auf rund 50 Mio. Euro – habe das Land jahrelang verzichtet.
Eine Reihe von Fragen könnte man beantworten, wenn man die Geheimverträge mit den Partnerkonzessionären kennen würde, meinte Andreas Pöder (Union für Südtirol). Wenigstens die zuständige Landtagskonzession sollte informiert werden.
Das Wasser sei öffentliches Gut, und das sei gut so. Aber bei den Wasserableitungen habe man das nicht immer so gesehen.
Pöder ging auch auf andere Aspekte des Sammelgesetzes ein. Ein Problemfall sei z.B. die Abtrennung von Grund geschlossener Höfe für öffentliche Einrichtungen – die vorgesehene Lösung, wonach keine Rücksicht auf den Hofertrag genommen wird, sei zu drastisch. Der Ausschluss von der Erbfolge müsse besser definiert werden, dies sei ein heikler Bereich. Die Befugnisse des Laimburg-Direktors würden erweitert, teilweise zu sehr.
Ansonsten seien in diesem Entwurf viele einleuchtende Neuregelungen drin.






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