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STF: "Khols Vorbehalte nicht stichhaltig und widerlegbar"
Das Hauptausschussmitglied der Bewegung SÜD-TIROLER FREIHEIT, Lorenz Puff, bewertet die Vorbehalte des ehemaligen österreichischen Nationalratspräsidenten Andreas Khols für eine Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft an Süd-Tiroler als nicht stichhaltig und leicht widerlegbar.
Es ist nicht so, dass die Verleihung der Staatsbürgerschaft an die Süd-Tiroler mit österreichischer Abstammung dem Pariser Abkommen widersprechen würde. Das Gruber-Degasperi-Abkommen ist eine einseitige Verpflichtung Italiens. Abgesehen davon gibt es ein Völkergewohnheitsrecht, mit welchem unzählige Staaten schon seit vielen Jahren ihren im Ausland lebenden Minderheiten die Doppelstaatsbürgerschaft ermöglichen (so auch Italien und Deutschland), allein deswegen ist das Argument eines etwaigen Vertragsbruches nicht zulässig.
Auch ist es laut Lorenz Puff von der SÜD-TIROLER FREIHEIT nicht zwingend notwendig die österreichische Verfassung zu ändern, da die tatsächliche Ausgestaltung des Staatsbürgerschaftsrechts im Staatsbürgerschaftsgesetz geregelt wird. Dementsprechend wurde den Bewohnern von Dreizehnlinden ebenfalls die doppelte Staatsbürgerschaft gewährt, ohne dass dafür einer Verfassungsänderung notwendig war.
Nachstehend wird nochmals im Detail auf die Bedenken von Dr. Andreas Khol eingegangen:
1) „Die Verleihung der Staatsbürgerschaft an Südtiroler mit österreichischer Abstammung würde dem Pariser Abkommen widersprechen. Wesentlicher Inhalt sei gewesen, den nach dem Hitler-Mussolini-Abkommen staatenlos gewordenen Süd-Tirolern die italienische Staatsbürgerschaft zurückzugeben. Österreich dürfe das Gruber-Degasperi-Abkommen nicht brechen“. In Wirklichkeit steht dort im Absatz 3 aber nur Folgendes: „The Italian Government, with the aim of establishing good neighbourhood relations between Austria and Italy, pledges itself, in consultation with the Austrian Government and within one year from the signing of the present Treaty: a) to revise in a spirit of equity and brod-mindedness the question of the options for citizenship resulting from the 1939 Hitler-Mussolini agreements; …”. Es handelt sich also nur um eine einseitige Verpflichtung Italiens. Österreich hat sich zu nichts verpflichtet und ist auch nicht Vertragspartner des zu revidierenden Hitler-Mussolini-Abkommens.
2) „Es sollen keine „neuen Gräben entstehen“ zwischen jenen, die dann auch österreichische Staatsbürger werden können und wollen und den anderen die dies nicht wollen.“ Khol sagt nicht, warum er glaubt, dass durch die Doppelstaatsbürgerschaft ein solcher Graben entsteht. Vielmehr könnte man durch die doppelte Staatsbürgerschaft die Entfremdung zwischen Österreich und der österreichischen Minderheit in Süd-Tirol kleiner machen – das wäre wohl viel wichtiger! Zudem gibt es auch heute schon circa 1.500 österreichisch-italienische Doppelstaatsbürger in Süd-Tirol, ohne dass dies zu Spannungen führen würde.
3) „Die Initiative der Süd-Tiroler sei mit den österreichischen Stellen nicht abgesprochen worden.“ Das stimmt nicht! Bereits seit Jahren wird dieses Themen von verschiedenen Süd-Tiroler Parteien und Organisationen, sowie Parteien in Österreich vorgebracht. Außerdem handelt es sich nicht allein um eine Süd-Tiroler Initiative, sondern auch eine Initiative des FPÖ-Süd-Tirol-Sprechers Werner Neubauer gemeinsam mit den FPÖ-Nationalratsabgeordneten Königshofer und Gartlgruber aus dem Bundesland Tirol vom März 2009: http://www.parlament.gv.at/PG/<wbr></wbr>DE/XXIV/A/A_00532/pmh.shtml
4) „Man müsse für die Ermöglichung der Doppelstaatsbürgerschaft die Verfassung ändern und es sei eine Illusion zu glauben, dass sich dafür eine Mehrheit im Nationalrat fände.“ Warum soll es notwendig sein die Verfassung zu ändern? Im Paragraph 6 der österreichischen Verfassung steht nichts Hinderliches. Die tatsächliche Ausgestaltung des Staatsbürgerschaftsrechts ist im Staatsbürgerschaftsgesetz (Bundesgesetz über die österreichische Staatsbürgerschaft (Staatsbürgerschaftsgesetz 1985 – StbG – www.ris.bka.gv.at/<wbr></wbr>GeltendeFassung.wxe?Abfrage=<wbr></wbr>Bundesnormen&Gesetzesnummer=<wbr></wbr>10005579) geregelt und könnte jederzeit zugunsten der Süd-Tiroler geändert werden.







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