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Landtag: Neuordnung der Volksanwaltschaft – Generaldebatte Teil 2
Landtag - Zu Beginn der Nachmittagssitzung teilte Landtagspräsident Dieter Steger mit, dass die Rechtmäßigkeit der Wahl Roberto Bizzos zum Landesrat neuerlich vom Rechtsamt überprüft wurde, auch mithilfe des Rechtsamtes des italienischen Parlaments. Demnach könne die Rechtmäßigkeit der Wahl nur innerhalb der Abwicklung des entsprechenden Tagesordnungspunkts beanstandet werden und jedenfalls vor der nächsten Abstimmung zu einem anderen Punkt. Außerdem müsse die Beanstandung innerhalb der Landtagssitzung erfolgen, was in diesem Fall nicht geschehen sei. Es sei somit nicht mehr möglich, die Wahl zu beanstanden.
In der Generaldebatte zum Volksanwaltschaftsgesetz erinnerte Riccardo Dello Sbarba (Grüne) daran, dass eine Wahl bereits einmal vom Gericht beanstandet wurde, in diesem Fall die Wahl der Volksanwältin vor einem Jahr. Weil es um Spielregeln gehe, sei es wichtig, dass es einen Konsens gebe zwischen Mehrheit und Opposition. Bei der gestrigen Wahl habe es schwere Unregelmäßigkeiten gegeben, die nicht nur rechtlich gewertet werden könnten. Die Verfassung besage, dass die Wahl frei, persönlich und geheim sei. Dies sei nicht nur ein Recht, sondern auch eine Pflicht und die Voraussetzung für die Gültigkeit einer Wahl. Das Wahlrecht sei nicht an andere übertragbar. Das bestehende Gesetz zur Volksanwaltschaft enthalte große Lücken, wenn es um die Wahl des Volksanwalts gehe. Demnach konnte jeder Abgeordnete einen Kandidaten vorschlagen, ohne den Vorschlag auch nur begründen zu müssen. Die Volksanwaltschaft überwache, ob die Verwaltung korrekt handle; umso mehr müsse bei der Wahl des Volksanwalts auf Korrektheit geachtet werden.
Bei der Wahl vor einem Jahr habe man erst aus der Presse erfahren, dass es fünf Kandidaten gebe. Das Verwaltungsgericht habe eine ausführliche Begründung für die Annullierung dieser Wahl geliefert; Hauptpunkt war die unterlassene Information der Abgeordneten über weitere Kandidaturen. Die Zweidrittelmehrheit zwinge die Mehrheit, mit der Opposition das Gespräch zu suchen. Es sei zu hoffen, dass es bei den nächsten Wahlen zum Volksanwalt zu breitesten Mehrheiten komme, das stärke das Ansehen des Amtes.
Die nun vorgeschlagene Regelung sei das Ergebnis eines Lernprozesses. Man habe gemerkt, dass die bisherige Umgang mit der Machtfülle einer Autonomie nicht mehr reibungslos funktioniere. Das Prinzip der allmächtigen Sammelpartei habe funktioniert, als die Autonomie noch neu und schwach war. Nun sei man in einer Übergangsphase, und das sehe man auch am vorliegenden Gesetzentwurf: Es gebe eine neue Einstellung zu den Prinzipien des Rechtsstaates. Dies könne zu einer Demokratisierung führen.
Der heute vorliegende Lösungvorschlag habe seinen Ursprung in einer Wahl, die vielen Seiten und letztendlich vom Gericht beanstandet wurde, stellte Alessandro Urzì (PDL) fest. Der Volksanwalt spiele eine wichtige Rolle im Gefüge der Institutionen, er habe auch eine moralische Aufgabe. Umso wichtiger sei die Autorität und Glaubwürdigkeit dieses Amtes, die Korrektheit bei der Wahl der Person zur Voraussetzung habe. Stegers Entwurf enthalte Anregungen und Vorschläge von allen Fraktionen. Gleichwohl hätten sowohl die Grünen als auch der PDL eigene Entwürfe vorgelegt, die sich auf bestimmte Details konzentrieren.
Ein Prinzip, das dem PDL am Herzen liege und das in Stegers Entwurf fehle, sei nicht nur der breite parteipolitische Konsens, sondern die gleichberechtigte Vertretung der Sprachgruppen. Er schlage eine ethnische Rotation bei der Besetzung des Amtes vor: Der Volksanwalt müsse einer anderen Sprachgruppe angehören als seine beiden Vorgänger. Außerdem werde ein stellvertretender Volksanwalt vorgesehen, der einer anderen Sprachgruppe angehören müsse, als der Amtsinhaber. Weitere Elemente des PDL-Entwurfs: Die Wahl sollte alle sechs Jahre erfolgen. Richter oder Politiker, die Volksanwalt werden wollen, müssen ihr Amt zwei Jahre vorher zurücklegen. Bisher sei noch nie ein italienischer Volksanwalt gewählt worden. Die italienische Sprachgruppe habe aber das Recht auf Zugang auch zu den höchsten Ämtern. Das gelte nicht nur für politische Ämter, sondern etwa auch für die demnächst zu besetzende Jugendanwaltschaft. Die ethnische Rotation sei ein geeignetes Mittel, um dieses Recht zu gewährleisten. Schließlich erkannte Urzì an, dass in dieser Materie ein breiter Konsens für eine Lösung gesucht wurde. Dies sollte auch in anderen Fällen gelten.
Zum Fortgang der Arbeiten merkte Donato Seppi an, dass Neolandesrat Roberto Bizzo schnell von den Kollegen gelernt habe: Er sei während der Arbeiten des Landtags meist abwesend. Zu Bizzos Verteidigung meinte Ulli Mair, er müsse sich erst noch in seinen Bereich einarbeiten und seine Mitarbeiter kennen lernen. Diese Zeit sollte man ihm lassen.
Von: lt
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