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Justizminister erlässt Ausnahmeregelung für Südtirol
Bozen - Justizminister Alfano hat jetzt für Südtirol eine Ausnahmeregelung für die gesamtstaatliche Norm erlassen, gemäß derer verhindert wird, dass ein Richter, der erstmals sein Amt bekleidet, aus dieser Position heraus stellvertretender Staatsanwalt werden kann.
Diese Norm findet ihre Rechtfertigung in dem Ansinnen, dass die Richter erst die nötige Erfahrung sammeln, bevor ihnen eine größere Verantwortung zuteil wird.
In Bozen müssen die Staatsanwälte allerdings auch den Nachweis der Zweisprachigkeit erbringen, besagtes Gesetz macht es zusätzlich schwierig, dort stellvertretende Staatsanwälte einzusetzen. Daher hat der Justizminister, aufgrund der Bemühungen von Michaela Biancofiore, eine Teilaufhebung dieser nationalen Norm für Südtirol erlassen.
Von: iri






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