Südtirol (Vermischtes)
04.02.2010 15:44 Artikel drucken

Landtag - Drei Anträge der Freiheitlichen abgelehnt

Schutz des Eisacks, Wohngeld für Provinzfremde, Stipendiensteuer. Die Freiheitlichen forderten, den Eisack zwischen Freienfeld und Franzensfeste als Naturdenkmal auszuweisen und keine Wasserkonzessionen in diesem Abschnitt vorzusehen.

Die Gruppe „SOS Eisack“ engagiere sich sehr stark, um diesen Flussabschnitt zu retten, erklärte Pius Leitner, die halbherzige Unterschutzstellung sei noch keine Garantie. Bezüglich Sachsenklemme gebe es derzeit Gerüchte über eine geplante Nutzung. Nichts gegen die rationelle Nutzung der Wasserkraft, aber das größte Kapital Südtirol sei die Landschaft.
In diesem Abschnitt gebe es eine Ansammlung von Landschaftlichen Problemen, von der Deponie an der Sachsenklemme bis zum Probestollen für den Brennertunnel, stellte Hans Heiss (Grüne) fest. Laimer habe bereits erklärt, dass hier keine neuen Kraftwerke gebaut werden dürften, aber bestehende dürften ausgebaut werden, befürchtete Heiss.
Sven Knoll (STF) unterstützte den Antrag und fragte die Landesregierung, ob es solche Ausbaupläne gebe.
Am Eisack zwischen Sterzing bis Franzensfeste dürfe kein Kraftwerk gebaut werden, teilte LR Michl Laimer mit, es dürften aber bestehende Werke zwischen Freienfeld und Franzensfeste ausgebaut werden; dies sei ein Kompromiss, der mit den Gemeinden erzielt worden sei. Eine Einstufung als Naturdenkmal sei nicht zweckgemäß, wenn, dann müsste der Schutz im Wassernutzungsplan verankert werden.
Dem widersprach Pius Leitner: Nur die Ausweisung als Naturdenkmal könne einen Ausbau verhindern. So, wie die Landesregierung die Unterschutzstellung plane, werde manches verboten und manches erlaubt.
Der Antrag wurde mit 10 Ja, 14 Nein und 1 Enthaltung abgelehnt.

Die Freiheitlichen forderten, das Wohngeld für Ausländer und Provinzfremde zu streichen, die nicht in Südtirol arbeiten. In Salurn etwa sorge der Umstand für Unmut, dass viele Ausländer, die im Trentino arbeiten, wegen des Wohngeldes in Südtirol wohnen, erklärte Pius Leitner.
Andreas Pöder (Union)bezeichnete die Forderung als sinnvoll. Man dürfe nicht hier Beiträge kassieren und dort Steuern zahlen.
Wenn solche Themen angesprochen würden, sei sofort von Ausländerfeindlichkeit die Rede, meinte Sven Knoll. Ausländerfeindlichkeit entstehe oft, wenn die Leute das Gefühl hätten, jemand missbrauche öffentliche Förderungen. Der genannte Falle lasse ein solches Gefühl entstehen.
Man merke, dass der Antrag fast ein Jahr alt sei, bemerkte Riccardo Dello Sbarba (Grüne). In der Zwischenzeit habe das Land die Ausländerquote beim Wohngeld eingeführt. Übrigens kenne er auch Fälle von Ausländern, die in Südtirol arbeiten und im Trentino wohnen. Die Steuern zahle man dort, wo man den Wohnsitz habe.
Elena Artioli (Lega) stellte sich hinter den Antrag der Freiheitlichen. Dello Sbarba sollte sich einmal die Situation in Salurn anschauen.
Der Antrag stamme aus der Zeit vor der Neuregelung, mit der das Wohngeld kontingentiert wurde, erklärte LR Christian Tommasini. Wohngeld bekomme nur, wer fünf Jahre hier wohne und drei Jahre hier arbeite. Zudem wurde ein Kontingent für Nicht-EU-Bürger eingeführt, das ebenfalls restriktiv sei, zur Zeit seien das sieben, acht Fälle. Wer im Trentino arbeite und in Südtirol wohne oder umgekehrt, komme nicht zu Wohngeld. Weitere Beschränkungen seien nicht sinnvoll und könnten auch im Widerspruch zur Verfassung stehen.
Was die Steuern betreffe, so würden diese nur zum Teil in der Ansässigkeitsgemeinde bezahlt, erklärte Pius Leitner, der Großteil der Sozialabgaben würde am Arbeitsort bezahlt. Und acht Fälle seien acht Fälle zu viel.
Der Antrag wurde mit 11 zu 17 Stimmen abgelehnt.

Sozialleistungen sollten grundsätzlich vom Einkommen entkoppelt werden, forderten die Freiheitlichen, die Besteuerung von Sozialleistungen sei ein Widerspruch.
Damit werde ihre Wirksamkeit teilweise wieder zunichte gemacht, meinte Pius Leitner. Schüler mit Stipendium würden so nicht mehr als zu Lasten gerechnet, was sich die Steuererklärung der Eltern auswirke. Es sei unsinnig, mit der einen Hand zu geben und mit der anderen zu nehmen.
Eva Klotz (STF) berichtete von Schwierigkeiten von Schülern, die im Sommer einer Arbeit nachgegangen seien. Sie bat die Landesregierung um Auskunft, was mit einem Stipendium vereinbar sei und was nicht.
Der Antrag greife ein wichtiges Problem auf, meinte Andreas Pöder. Sozialleistungen bekomme man, wenn das Einkommen zu niedrig sei; jemanden dafür auch noch zu bestrafen, sei ungerecht.
Alessandro Urzì teilte die Unterstützung des PDL für diesen Antrag mit.
Eine Klarstellung zu dieser Vorschrift wäre sinnvoll, meinte Maria Hochgruber Kuenzer (SVP). Sie wisse von Fällen, bei denen Studenten, die einer Arbeit nachgegangen seien, für Jahre vom Stipendium ausgeschlossen wurden.
Die Sache falle unter die Zuständigkeit des Staates, antwortete LR Sabina Kasslatter Mur. Es sei nicht gelungen, Rom hier zum einlenken zu bewegen. Das sei vor allem für minderjährige Schüler ein Drama. Schüler dürften im Sommer bis zu 5.000 Euro verdienen, ohne dass sie das Stipendium verlieren. Die Höchststipendien sei von 3.000 auf 2.800 Euro gesenkt worden, damit sie unter der Steuerregelung durchschlüpfen.
Lebensminimum, Wohngeld und ähnliches falle nicht unter steuerpflichtiges Einkommen, erklärte LR Richard Theiner. Beiträge der Sozialfürsorge würden nur erhoben, wenn es um das soziale Mindesteinkommen gehe. Im Zuge der einheitlichen Einkommens- und Vermögensbewertung werde man das noch genauer definieren, freilich innerhalb der staatlichen Steuergesetzgebung.
Hier zeige sich wieder eine Grenze der Autonomie, meinte Pius Leitner. Der Antrag bleibe aufrecht: Die Landesregierung solle tun, was sie könne.
Der Antrag wurde mit 13 Ja, 16 Nein und 1 Enthaltung abgelehnt.

Von: lt

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