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Grüne: Motorschlittenplage - Klare gesetzliche Regelung überfällig
Umweltorganisationen und Naturfreunde haben wiederholt auf die immer wieder auftretende Motorschlittenplage auf Almen, Pisten und Wanderwegen hingewiesen – davon betroffen sind ganz besonders die Gegend von Villanders, das Rittner Hochplateau, der Raum Barbian-Latzfons-Feldthurns, die Seiseralm, das Fanes-Gebiet und die Störeswiesen (Abtei).
Das Fahren mit Motorschlitten im freien Gelände ist aus ökologischer Sicht eine große Belastung, zudem entsteht dadurch vielfach große Gefahr für Menschen und Tiere: Wanderer und Rodler werden gefährdet (früher sogar Todesopfer), die Umwelt durch Abgase und Lärmentwicklung beeinträchtigt, das Schalenwild aufgeschreckt und vergrämt, Schneehasen und -hühner in ihren Schneemulden und -höhlen oft sogar einfach überfahren.
Eine zusätzliche Problemdimension entsteht durch die zahlreichen Nachtfahrten. Wird aber mitunter ein illegaler Motorschlittenfahrer aufgegriffen, der ohne Genehmigung unterwegs ist, so wird dafür nur die beinahe lächerliche Geldbuße von 70 bis maximal 160 Euro erhoben. Jüngst haben auch die Klausner Forstbehörde und die Tourismusvereinigung Klausen-Lajen-Barbian-Villanders auf dieses Problem aufmerksam gemacht, zumal sie ihr Konzept für einen sanften Winter-Tourismus gefährdet sieht. Mehrere Leiter von Forststationen kritisieren in diesem Zusammenhang die unklare gesetzliche Regelung und treten für ein erhöhtes Strafmaß ein, um dem Problem beizukommen, das zudem durch die Aggressivität einzelner Motorschlitten-Fahrer gegen jede Form der Kontrolle verschärft wird.
Zudem verweisen Forstbeamte auf die Gesetzeslage im benachbarten Trentino, wo alle Motorschlitten angemeldet und mit einem Kennzeichen versehen sein müssen. Dort können auch hohe Strafen für illegales Fahren verhängt werden bzw. besteht in bestimmten Fällen die Möglichkeit der Beschlagnahmung der Fahrzeuge. Außerdem ist es unerlässlich, für solcherlei Fahrzeuge eine zwingende Haftpflichtversicherung einzuführen.
Die Grünen bringen diebezüglich einen Beschlussantrag der Landtagsfraktion im Südtiroler Landtag ein .
Von: gk
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