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Taxi-Führerschein für Kutscherr erforderlich?
Auch für Kutschfahrten auf der Seiser Alm müssten die Pferdelenker laut staatlichen Bestimmungen einen Taxiführerschein, also den CAP-Führerschein, vorweisen können.
Dies ist aber nicht der Fall und deshalb gab es immer wieder Schwierigkeiten. Nun hat die Landesregierung beschlossen, in dieser Angelegenheit in Rom zu intervenieren.
Sie will aufzeigen, dass die Situation der Kutscher auf der Seiser Alm eine andere ist, als jene der Kutschenlenker in den großen italienischen Städten.
Von: gk

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