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Bauernhäuser samt Nebengebäuden bleiben doch ICI-befreit
Viehstall und Stadel bleiben von der Immobiliensteuer ICI befreit. LR Hans Berger hat gestern ein entsprechendes bindendes Gutachten von der nationalen Kataster-Agentur erhalten.
Dem Gutachten nach ist für die ICI-Berechnung die Nutzungsart des Gebäudes entscheidend und nicht der Kataster-Kodex. Durch das jetzige Gutachten steht fest, dass alle Bauernhäuser samt Nebengebäuden befreit sind.
Ein Urteil des Kassationsgerichtes hatte für Unsicherheit gesorgt. Laut dem wären nur landwirtschaftliche Gebäude, welche in zwei Kataster-Kategorien eingetragen sind, von der ICI befreit.
Kassationsgericht
Sämtliche Wohngebäude und Scheunen der Bauern sind im Katasteramt eingetragen. Viele davon sind aber im Register als normale Wohngebäude eingetragen, nicht, wie vom Gesetz vorgesehen als Kategorie A6 (Landwirtschaftliche Gebäude). Es ist auch nicht ohne Weiteres möglich, sich in eine andere Kategorie umwidmen zu lassen, da das Wohngebäude oft einen zu hohen Standard aufweist. Alle anderen Kategorien, außer A6, wären laut dem Kassationsgericht nicht von der ICI-Zahlung befreit.
Da aber die Nutzungsart des Gebäudes entscheidend ist und nicht der Kataster-Kodex, sind die entsprechenden Gebäude laut diesem Gutachten von der ICI befreit.
November 2009
LR Berger selbst intervenierte im November in Rom: "Ich habe die Kollegen über das Urteil des Kassationsgerichshofs zur Gemeinde-Immobiliensteuer ICI informiert, es hat sich aber gezeigt, dass keinem der Kollegen die Tragweite des Urteils bewusst war", so Berger. Gemeinsam hat man sich dafür ausgesprochen, von der Regierung Klarheit zu fordern. "Ob dies per Rundschreiben oder Gesetz geschieht, ist zu klären, allerdings fordern die Regionen, dass die bisherigen Ausnahmen bei landwirtschaftlicher Nutzung aufrecht bleiben müssen", erklärte im November der Landesrat.







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