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10.03.2010 11:24 Artikel drucken

Verbraucherzentrale: Neue Mindeststandards bei der 55% Steuerreduzierung

apa

Neuerungen
Foto: apa

Südtirol - Es ist kaum zu glauben, aber dennoch wahr, denn im staatlichen Amtsblatt (GU Nr. 35 vom 12.02.2010) steht es schwarz auf weiß: Neuerungen in Bezug auf die 55% Steuerreduzierung und dies satte 10 Monate vor dem Aus.

Dass die 55% Steuerreduzierung für energetische Sanierungsarbeiten mit Ende des Jahres definitiv auslaufen wird, hat sich bei den Konsumenten mittlerweile herumgesprochen. Dass die zuständigen Behörden jetzt satte 10 Monate vor dem Verfall dieser Steuerbegünstigungen neue, zum Teil verschärfte, zum Teil auch auch abgeschwächte Mindeststandards fordern, kann man kaum glauben. In der Verbraucherzentrale stellt sich die Frage, ob die Behörden wirklich keine anderen Sorgen haben, als den Konsumenten das Leben noch komplizierter zu gestalten? Wo bleibt die lang ersehnte Entbürokratisierung und die erhofften Vereinfachungen?

Tatsache ist, dass das neue Dekret vom 26. Jänner 2010 mit 14. März 2010 in Kraft tritt. Rückwirkend auf den 01. Jänner müssen nun alle Konsumenten die neu geforderten Maßnahmen einhalten. Neben einigen Änderungen in Bezug auf die Berechnungsmodalitäten hinsichtlich der Heizanlagen, welche mit Biomasse betrieben werden, gibt es auch Änderungen in Bezug auf die einzuhaltenden Wärmedämmwerte (U-Werte).

Nichts geändert hat sich hingegen an der Aufteilung der Steuerreduzierung. Diese muss auch weiterhin zu gleichen Teilen auf 5 Jahre aufgeteilt werden. Auch die Mitteilungen müssen in Zukunft nach wie vor, innerhalb 90 Tagen nach Fertigstellung der Arbeiten, auf elektronischem Wege an die ENEA nach Rom übermittelt werden.

Weiterhin erhält man die 55% Steuerreduzierung für folgende Energiesparmaßnahmen:

- Sanierungsarbeiten zur energietechnischen Optimierung von bestehenden Gebäuden (Gesamtsanierung) unter Einhaltung der gesetzlich vorgegebenen Mindeststandards (Primärenergiebedarf für Heizzwecke).
- Ausgaben an bestehenden Gebäuden, Teilen davon oder Immobilieneinheiten, sofern diese die vorgegebenen Wärmedämmwerte (U-Werte) einhalten (siehe Tabelle oben) Begünstigt werden Wärmedämmarbeiten an Mauern, Dächern, Decken, Böden, sowie der Austausch der Fenster einschließlich Fensterstöcke.
- Austausch der alten Heizanlage und deren Ersetzung durch einen Brennwertkessel, einer Geothermieanlage oder einer Wärmepumpe, sowie die diesbezügliche Anpassung des Verteilersystems.
- Anschaffung einer Solaranlage zur Warmwasserbereitung.

Weitere hilfreiche Tipps rund um das Thema Förderungen und den entsprechenden Gesuchsmodalitäten sind auf der Internetseite der Verbraucherzentrale unter www.verbraucherzentrale.it zu finden. Die Infoblätter sind in gedruckter Form im Hauptsitz, den Außenstellen und beim Verbrauchermobil erhältlich. Eine telefonische Kurzberatung ist jeweils dienstags von 09.00 – 12.00 und 14.00 bis 17.00 Uhr unter 0471-301430 möglich.

Von: vbz

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