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11.03.2010 17:41 Artikel drucken

Anspruch auf Schutz vor Horror-Rechnungen für Daten-Roaming

Guenter-Havlena,pixelio.de

Roaming - Handy
Foto: Guenter-Havlena,pixelio.de

Seit 1. März 2010 müssen europäische  Mobilfunknetzbetreiber ihren Kunden aufgrund der EU-Roamingvorschriften die Möglichkeit einer Rechnungsobergrenze anbieten, um sie bei Nutzung des Internets auf Reisen in anderen EU-Ländern über ihre Mobiltelefone und Laptops vor Horror-Rechnungen zu schützen. 

Nach den im Juni 2009 vom Ministerrat und vom Parlament der EU verabschiedeten Roaming-Vorschriften, wird durch diesen Mechanismus nach einer Warnung die Verbindung ins Internet auf Reisen im Ausland unterbrochen, sobald die Rechnung eine bestimmte Höhe erreicht hat. 

Laut der Roaming-Verordnung (Nr. 544/2009) - müssen Mobiltelefonanbieter ihren Kunden ab dem 1. März 2010 eine monatliche Obergrenze von 50 Euro (ohne Mehrwertsteuer) anbieten. Es sind jedoch auch andere Obergrenzen möglich. Die Kunden erhalten eine Warnmeldung, wenn ihre Kosten 80% des gewählten Betrags erreicht haben. 

Bis zum 1. Juli 2010 müssen sich die Kunden bewusst für die Nutzung dieses Mechanismus entscheiden. Für Kunden, die bis zum 1. Juli 2010 nicht von sich aus eine Obergrenze festgelegt haben, gilt ab diesem Datum pauschal die Obergrenze von 50 Euro ohne Mehrwertsteuer, in Italien also von 60 Euro. 

Die Möglichkeit des Festsetzens einer Obergrenze ab dem 1. März 2010 wird Transparenz und Verbraucherschutz verbessern und sicherstellen, dass die Kunden nicht mehr durch sehr hohe Datenroaming-Abrechnungen überrascht werden. So erhielt z.B. 2009 ein deutscher Kunde, der in Frankreich auf Reisen war und von dort eine TV-Sendung heruntergeladen hatte, eine astronomische Rechnung über 46.000 Euro. Ähnlich erging es einem britischen Studenten, der sich während eines Auslandsstudiums mit einer Rechnung über nahezu 9.000 Euro für Datenroaming in einem einzigen Monat konfrontiert sah. 

Die Roaming-Vorschriften der EU gewährleisten auch, dass der Preis, den die Betreiber untereinander je heruntergeladenem Megabyte (MB) bezahlen, auf 1 Euro/MB beschränkt bleibt und in dem kommenden zwei Jahren noch sinken wird. Diese Einsparungen sollten an die Verbraucher weitergegeben werden und dürften schließlich zu geringeren Preisen für die Internet-Nutzung im Ausland führen. 

Die nationalen Telekom-Regulierer der Mitgliedstaaten müssen dafür sorgen, dass die Mobiltelefonanbieter die Vorschriften über die Kostenobergrenzen beim Datenroaming in den einzelnen EU-Ländern befolgen. Verbraucher können sich an den nationalen Regulierer ihres Mitgliedstaates wenden, wenn sie Probleme mit diesen Obergrenzen oder Fragen dazu haben. In Italien ist es die Aufsichtsbehörde für die Kommunikation (Autorità per le Garanzie nelle Comunicazioni - Agcom - http://www.agcom.it/). 

Die Europäische Kommission wird ihrerseits die Entwicklungen bei dem Roaming-Diensten sowie die korrekte Anwendung der geltenden Bestimmungen weiter überwachen.

Von: gh

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