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Fall Steger wird nicht neu aufgerollt
Landtag - Mehrheit der Wahlbestätigungskommission sieht keine neuen Elemente, die eine Überprüfung rechtfertigen würden. Leitner kündigt Beschlussantrag zu neuerlicher Prüfung an. Schuler kann bis Neuwahl im Rat der Gemeinden bleiben.
Die Wahlbestätigungskommission hat sich heute neuerlich mit der Position der Abgeordneten Dieter Steger und Arnold Schuler befasst. Der Antrag der Grünen, den Landtag dazu aufzufordern, dass er die Wählbarkeit des Abgeordneten Steger neuerlich durch die Kommission prüfen lässt, wurde mit den Stimmen der Mehrheit (Elmar Pichler Rolle, Veronika Stirner Brantsch, Seppl Lamprecht, Arnold Schuler) abgelehnt, wie Kommissionsvorsitzender Pius Leitner berichtet, der mit Riccardo Dello Sbarba für den Antrag stimmte. Ebenso abgelehnt wurde Leitners Antrag, von der Staatsadvokatur ein Gutachten zu dem Fall anzufordern. „Ich bin enttäuscht, denn das Gutachten hätte nichts gekostet und hätte uns mehr Klarheit gebracht“, sagt Leitner, der die zwei grundsätzlichen Positionen, die sich in der Diskussion gegenüberstanden, so resümiert: „Für die SVP ist entscheidend, ob jemand durch ein bestimmtes Amt Vorteile hatte oder nicht, für mich ist entscheidend, was im Gesetz steht.“
Ein Gutachten vom Rechtsamt des Landtages, so Leitner, berücksichtige beide Standpunkte: Zum einem gelte der Grundsatz, dass nicht zweimal in derselben Angelegenheit entschieden werden dürfe („ne bis in idem“), zum anderen könne der Fall neu aufgerollt werden, wenn es neue Elemente gebe. Letztere Position vertraten Leitner und Riccardo Dello Sbarba in der Kommission: Das Kassationsurteil im gleich gelagerten Fall von Barbara Repetto sei ein neues Element, das es zu bewerten gelte.
Laut SVP-Fraktionsvorsitzendem Elmar Pichler Rolle geht aus dem Gutachten des Landtagsrechtsamtes eindeutig hervor, dass der Landtag den Fall bereits geprüft und schon entschieden habe: „Das Kassationsurteil betrifft den ähnlichen, aber nicht gleichen Fall Repetto, und stellt damit kein neues Element dar, zum Fall Steger hat der Landtag bereits alle verfügbaren Unterlagen geprüft und seine Entscheidung getroffen.“ Dem Grünen-Antrag, der sich auf neue Elemente berufe, die es nicht gebe, habe man also nicht zustimmen können, meint Pichler Rolle auch mit Verweis auf die Geschäftsordnung des Landtags. Die Kommission könne nicht von sich aus tätig werden, solange es keine neuen Elemente gebe. Ein Antrag, der eine neuerliche Überprüfung fordere, könne aber im Landtagsplenum gestellt werden.
Dies will Pius Leitner tun. „Ich werde einen Beschlussantrag einbringen, mit dem ich den Landtag auffordere, die Wahlbestätigungskommission mit einer neuerlichen Überprüfung zu beauftragen“, kündigt er an und verweist darauf, dass nun auch eine Bürgerklage möglich sei: „Man wird sehen, ob jemand davon Gebrauch macht.“
Die Wahlbestätigungskommission hat sich heute auch mit der Position des Abgeordneten Schuler befasst. Laut neuem Gesetz zum Rat der Gemeinden, das gestern in Kraft getreten ist, ist ein Landtagsmandat mit einem Sitz im Rat unvereinbar. Ein Gutachten des Rechtsamtes bestätigt diese Unvereinbarkeit, verweist aber auf die im Gesetz enthaltene Übergangsbestimmung, wonach der derzeitige Rat der Gemeinden bis zur Wahl eines neuen Rates im Amt bleibt.
Von: lt






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