Italien
12.03.2010 18:47 Artikel drucken

Kritik an Frauen gehört unter das Delikt der üblen Nachrede

ansa

Gleichberechtigung
Foto: ansa

Rom - Frauen dürfen nicht kritisiert werden, nur weil sie dem weiblichen Geschlecht angehören - dies entschied jetzt das italienische Kassationsgericht.

Die Kritik an Frauen, die auf rein biologischen Fakten beruhen würde, verletzt die Würde des Einzelnen und muss daher strafrechtlich verfolgt werden; auch soll der verursachte Schaden der Betreffenden ersetzt werden. Das Kassationsgericht bestätigte damit die Verurteilung wegen übler Nachrede im Zusammenhang mit einem Journalisten und einem Gewerkschaftler, die die Direktorin des Gefängnisses von Arienzo (Caserta) in unangemessener Weise kritisiert hatten.

Maria Carfagna, Italiens Ministerin für Gleichstellungsfragen und ehemaliges Showgirl, zeigte sich erfreut über dieses Urteil des Kassationsgerichts. "Damit ist ein wichtiger Schritt getan auf der Straße der Gleichberechtigung", meint Carfagna. "Die meist verbreitete Art der Diskriminierung bleibt jene im Zusammenhang mit Frauen, die oftmals auf Vorurteilen beruht. Frauen sind am Arbeitsplatz gleich gut wie Männer, oftmals sind sie aber auch kompetenter."

Von: iri

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