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14.07.2010 18:19 Artikel drucken

Kassationsgericht bestätigt Unwählbarkeit von Christian Egartner

PK der Grünen

Unwählbarkeit Egartners
Foto: PK der Grünen

Heute hat das Kassationsgericht das Urteil über die Unwählbarkeit von Christian Egartner als Landtagsabgeordneten hinterlegt. Dabei wurden die beiden Urteile in erster und zweiter Instanz bestätigt und Egartner als unwählbar für den Landtag erklärt.

Die RekursstellerInnen drücken ihre Genugtuung über das Urteil des Kassationsgerichtshofes aus und bedanken sich vor allem bei ihrer Anwältin Dr. Renate Holzeisen für ihre kompetente Arbeit. Sie erinnern an die Beweggründe ihres Rekurses: Rechtsstaatlichkeit verlangt, dass alle Personen sich an Gesetze zu halten haben. Dieses Prinzip ist im Fall Egartner von der SVP im Landtag verletzt worden, die sich mit politischem Beschluss ganz einfach über die klare Rechtslage der Unwählbarkeit hinweggesetzt hat, wie sie auch aus dem Bericht des L.Abg. Dello Sbarba eindeutig zu entnehmen war.  

Die Rekurssteller von den Grünen kritisieren weiterhin,

-          dass die SVP nach Einreichen des Rekurses versucht hat, Egartner durch eine „authentische Interpretation“ des Landesgesetzes zu retten. Nur der allgemeine Protest gegen diesen Rettungsversuch hat die SVP davon abgehalten, dieses ad hoc-Rettungsgesetz im Landtag zu behandeln (die Gesetzgebungskommission hatte es bereits mit allen Stimmen der SVP-.Mitglieder verabschiedet).

-          dass Egartner auch nach dem Urteil in zweiter Instanz weiterhin bis zum heutigen Tag dem Landtag angehört hat, obwohl das Urteil gleich vollstreckbar war. Um dies zu ermöglichen, hat Landtagspräsident Steger zwei Rechtsgutachten angefordert, die mit öffentlichen Mitteln bezahlt worden sind.

Sowei die Grünen mit Sepp Kusstatscher, Brigitte Foppa, Christian Troger, Michil Costa, Friederike Gruber, Maria Kusstatscher, Taferner Maria in einer Aussendung.

 

Von: gh

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