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Landtag: Omnibus - Beschlussanträge (2)
Bozen – Die Union für Südtirol beantragte eine Neuregelung des Wohngeldes. Die Gesamtsumme sollte für einen Mehrjahreszeitraum festgelegt werden, diese Summe soll nach Zusammensetzung der Bevölkerung aufgeteilt werden (drei Sprachgruppen, EU-Bürger, Nicht-EU-Bürger), eine mindestens zehnjährige Ansässigkeit ist Voraussetzung, das Wohngeld wird von den Bezirksgemeinschaften ausgezahlt. Wird der Anteil einer Gruppe nicht ausgeschöpft, wird er anteilsmäßig auf die anderen Gruppen aufgeteilt.
Der Landtag habe 1999 einen Fehler gemacht, als er die fünfjährige Ansässigkeit abgeschafft habe, erklärte Andreas Pöder. Die Ansuchen hätten sich seitdem verdreifacht, und erst 2008 sei auf Betreiben der Opposition die Notbremse gezogen worden. Inzwischen sehe der Staat bei gewissen Sozialleistungen eine zehnjährige Ansässigkeit vor. Pöder bezeichnete das Gerichtsurteil als unverständlich, mit dem die Aufteilung des Wohngeldes für diskriminierend befunden wurde. Pöder forderte auch eine Beschränkung des Mietgeldes, um die Preissteigerung auf dem freien Markt einzudämmen.
Thomas Egger (F) warnte davor, das Wohngeld total abzuschaffen, auch wenn es zu Preissteigerungen führe; es werde immer Menschen geben, die Hilfe von der öffentlichen Hand bräuchten. Egger erklärte sich mit Pöders Antrag einverstanden, hatte aber rechtliche Bedenken zu den Bestimmungen. Das Wohngeld sollte nur dort ausbezahlt werden, wo keine Institutswohnungen zur Verfügung stünden und es sollte nach der Größe der Familie bemessen werden. Das wäre auch ein Mittel gegen Schwarzmieten.
Es sei Tatsache, dass die Mieten in Südtirol sehr hoch sind, erklärte Arnold Schuler (SVP). Man sollte einmal die Gründe für dieses Preisniveau analysieren und Grundsatzentscheidungen treffen. Man solle sich auch bewusst sein, dass Südtirol Arbeitskräfte aus dem Ausland brauche, und mit diesen müsse man auch fair umgehen. Die fünf Jahre Ansässigkeit sei für eine Reihe von Sozialleistungen Voraussetzung, das bedeute, dass sich viele sehr schwer tun würden, diese ersten fünf Jahre zu überstehen. Die Aufteilung des Wohngeldes nach Gruppen sei unfair, denn die allermeisten Einheimischen hätten bereits eine Eigentumswohnung. Umgekehrt würden Ausländer kaum von der Wohnbauförderung profitieren.
Es sei höchste Zeit für eine Aufteilung nach Gruppen, wie sie Pöder fordere, meinte hingegen Elena Artioli (Lega), auch um Falscherklärungen von Einwanderern zu vermeiden. Die SVP könne doch nicht wollen, dass sich ein Pakistaner als Deutschsprachiger erkläre, um zu einer Wohnung zu kommen. Artioli schlug vor, auch eine Gruppe der Gemischtsprachigen vorzusehen.
Eine Bekannte habe kürzlich in Bozen eine Wohnung zur Vermietung geboten, berichtete Sven Knoll (STF), unter den zwanzig Interessenten sei nur ein Einheimischer gewesen. Die Einheimischen hätten das Gefühl, benachteiligt zu werden, da müsse die Politik reagieren, das sei nicht nur Populismus. Wer von Populismus rede, solle sich einmal ansehen, wer bei der Wohngeldauszahlung Schlange stehe.
Der Populismus beruhe auf Ignoranz und Aufbauschen von Einzelfällen, meinte Riccardo Dello Sbarba (Grüne). Ausländer könnten sich nicht einer der drei Sprachgruppen zuordnen. Es stimme, dass Einwanderer zwei Drittel des Wohngeldes bekommen, aber man müsse auch sehen, dass 95 Prozent von ihnen in Miete wohnten. Einwanderer bekämen nur das Wohngeld, bei der Wohnbauförderung sei ihr Anteil praktisch null. Die Einwanderer würden übrigens viermal so viel an Steuern zahlen, als sie öffentliche Beihilfen bekämen.
Pius Leitner (F) protestierte gegen die Aussagen Dello Sbarbas, er würde den Zahlen widersprechen, die die Landesregierung selbst geliefert habe. Man dürfe den Einheimischen nicht ihre Eigentumswohnung vorhalten; dafür hätten sie gearbeitet und gezahlt. Thomas Egger (F) verwahrte sich gegen Dello Sbarbas Vorwurf des Populismus, Andreas Pöder gegen jenen der Ignoranz.
Das Wohngeld habe in den letzten Jahren stark zugenommen, bestätigte LR Christian Tommasini, aber das hänge auch mit der Steigerung bei den Mieten zusammen. Das Wohngeld sei die Differenz zwischen WOBI-Miete und Landesmietzins, es werde erst nach fünf Jahren Ansässigkeit und drei Jahren Arbeit im Lande ausbezahlt, also an jene die hier für uns arbeiten. Getrennte Ranglisten gebe es bereits. Die Landesregierung werde in den kommenden Wochen eine Reform des Wohngeldes vorlegen. Der gegenständliche Antrag sollte daher zurückgezogen oder vertagt werden.
Der Antrag wurde mit 8 Ja, 18 Nein bei 1 Enthaltung abgelehnt.
Eine Förderung des Miteigentums zwischen Ehepartnern beim Wohnungskauf beantragte Julia Unterberger (SVP). Entgegen allen Bekenntnissen zur Familie sei diese kein Rechtssubjekt, und die Wohnung sei in den meisten Fällen auf den Mann eingetragen, dem auch die Landesförderung zusteht. Problematisch werde das vor allem bei Trennungen. Die zuständigen Ämter und Beratungsstellen sollten angehalten werden, auf die rechtliche Lage hinzuweisen, und das Miteigentum sollte auch politisch zur bevorzugten Rechtsform erklärt werden. Derzeit werde oft vom Miteigentum abgeraten, weil die Ehefrau angeblich die Voraussetzung der dreijährigen Erwerbstätigkeit erfülle - das sei eine Verkennung der Rechtslage.
Ursprünglich hätte man das Miteigentum verpflichtend vorsehen wollen, aber das sei ein zu starker Eingriff, erklärte Martha Stocker (SVP). Nun setze man auf Aufklärung. Im Falle der Trennung könne bei Miteigentum die Wohnung verkauft werden, um zwei kleinere zu kaufen.
Thomas Egger (F) meinte, der Antrag sei nicht nötig, denn die meisten geförderten Wohnungen seien bereits in Miteigentum. Maurizio Vezzali (PDL) meinte, die Leute seien bereits über diesen Umstand aufgeklärt. Andreas Pöder (UfS) unterstützte hingegen den Antrag.
LR Christian Tommasini zeigte sich mit dem Antrag einverstanden, er fordere, was das Gesetz bereits ermögliche. Die zuständigen Beamten hätten eine hohe Professionalität und würden die Gesuchsteller gut beraten, aber Kollegin Unterberger habe recht, wenn sie auf die Betonung dieses Aspekts bestehe.
Der Antrag wurde mit 17 Jastimmen bei 7 Enthaltungen angenommen.
Der Übergang zur Artikeldebatte wurde mit 17 Ja- und 11 Neinstimmen genehmigt.
Von: lt


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