Wirtschaft
31.12.2010 07:23 Artikel drucken

Tourismus: Beitragsgesuche können wieder eingereicht werden

allesfoto.com - Präsident Walter Meister

HGV nimmt Beschluss mit lachendem und weinendem Auge zur Kenntnis
Foto: allesfoto.com - Präsident Walter Meister

Bozen – Ab dem 1. Jänner 2011 können kleine Tourismusbetriebe in touristisch gering entwickelten Gebieten wieder um Beiträge ansuchen. Damit hat die Landesregierung ihren Ansuchen-Stopp vom Jahresende 2009 zum Teil wieder aufgehoben.

Das Land war mit der Auszahlung der Beiträge in der Tourismusbranche so weit im Rückstand, dass die Landesregierung bei ihrer letzten Sitzung des Jahres 2009 einen Ansuchen-Stopp verfügte. Bei der letzten Sitzung des Jahres 2010 konnte diese Regelung zwar nicht ganz aufgehoben, aber doch gelockert werden. Wie Landeshauptmann Luis Durnwalder auf seiner traditionellen Pressekonferenz nach der Regierungssitzung bekanntgab, können Antragsteller ab dem 1. Jänner 2011 wieder Beitragsgesuche für Investitionen in touristisch gering entwickelten Gebieten, die in den Landesgesetzen 4 von 1997 und 9 von 1991 definiert sind, einreichen. „Ansuchen dürfen allerdings nur Betriebe, deren Umsatz nicht höher als 500.000 Euro ist. Für alle anderen touristischen Unternehmen bleibt der Ansuchen-Stopp aufrecht“, so Durnwalder.

Die gewährten Beiträge reichen grundsätzlich von 13 bis 20 Prozent der Investitionssumme. In Dörfern mit weniger als zwei Gastbetrieben wendet die Landesregierung die im Handel erprobte De-minimis-Regelung an und unterstützt die Projekte mit bis zu 40 Prozent des Investitionsvolumens. Durnwalder erklärt den Sinn dieser Maßnahme: „Damit wollen wir verhindern, dass für das soziale Leben so wichtige Einrichtungen wie Gasthäuser oder Kaffeehäuser in schwach entwickelten Gebieten aussterben.“

Zu diesem Beschluss der Landesregierung äußerte sich Walter Meister, Präsident des Hoteliers- und Gastwirteverbandes (HGV): „Wir sind grundsätzlich erleichtert, dass nach einem einjährigen totalen Förderungsstopp nun zumindest teilweise wieder Förderungsgesuche angenommen werden.“

Allerdings gilt die Aufhebung des Förderungsstopps zunächst nur für jene Gastbetriebe, die sich in den 69 touristisch gering entwickelten Gemeinden bzw. Fraktionen befinden. Diese Betriebe dürfen sich künftig zudem auf einen um vier Prozent erhöhten Regelfördersatz freuen, erklärt Meister.

„Der HGV hat sich im Vorfeld jedoch klar für eine Öffnung für alle Betriebe in sämtlichen Gemeinden ausgesprochen. Dieser Forderung wurde aufgrund mangelnder Haushaltsmittel leider nicht Rechnung getragen“, zeigt sich Meister weniger erfreut. Fakt ist, dass sich die Mehrheit der gastgewerblichen Betriebe Südtirols in den als entwickelt eingestuften Gemeinden befindet und diese somit weiterhin keine Fördergesuche einreichen können.

„Die derzeitige Alternative zur zumindest teilweisen Öffnung für Gesuche wäre allerdings wohl lediglich die Fortführung des Förderungsstopps für alle Betriebe gewesen“, bewertet Meister die Lage. In jedem Fall aber fordert der HGV die Landesregierung auf, den Betrieben in den touristisch entwickelten Gemeinden baldmöglichst eine zeitliche Perspektive zu geben, innerhalb welcher sie mit der Zulassung von Förderungsgesuchen rechnen können.

„Unsere Mitglieder werden nun mittels HGV-Medien im Detail über die weiteren Neurungen bei den Förderkriterien informiert“, schildert Präsident Meister.

So wird künftig der Umsatz des Gesuchstellers entscheidend dafür sein, ob er um einen Kapitalbeitrag ansuchen kann oder nicht bzw. ob er ausschließlich um eine Förderung aus dem Rotationsfonds ansuchen kann. Die Umsatzgrenze wurde auf 500.000 Euro festgelegt. Ist der Umsatz höher, kann nur noch über den Rotationsfonds um eine Förderung angesucht werden.

Von: lpa/kra

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