Italien
11.02.2011 08:54 Artikel drucken

Erdbeben/L‘Aquila: Hauptverfahren wegen Gebäudeeinsturz

ansa

45 Zivilparteien zugelassen, darunter Gemeinde L’Aquila
Foto: ansa

L’Aquila – Das Gericht von L’Aquila hat das Hauptverfahren wegen fahrlässiger Tötung, fahrlässiger Auslösung einer Katastrophe und fahrlässiger Körperverletzung gegen drei Angeklagte eröffnet.

Im Zentrum des Prozesses steht der Einsturz eines Kondominiums in der Via Rossi in L’Aquila am 9. April 2009, bei dem 17 Menschen starben. Die erste Anhörung findet am 1. April statt. Der Vorverhandlungsrichter hat überdies die Anträge von 45 Zivilparteien angenommen. Unter diesen befindet sich auch die Gemeinde L’Aquila und die Studentin Marta Valente, die nach 22 Stunden lebend aus dem Schutt geborgen worden war.

Im Hauptverfahren müssen sich der Bauleiter, der Prüfer und der Inhaber der Baufirma, die die Arbeiten ausgeführt hatte, vor Gericht verantworten.

Von: kra

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