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05.04.2011 19:15 Artikel drucken

Beschlussanträge: Kinderbetreuung, Bausparen, Islamstunde

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Baumgartner Vorsitzender der dritten Gesetzgebungskommission
Foto: stnews

Bozen – Vor der Behandlung von Anträgen wurden im Plenum noch Fragen der Geschäftsordnung erörtert. Donato Seppi fragte, warum Präsidentin Unterberger alle Mitglieder der Geschäftsordnungskommission bestätigt habe außer die Kollegin Stirner Brantsch. Das Präsidium sei in der Geschäftsordnungskommission bereits durch die Präsidentin vertreten, antwortete Julia Unterberger. Auf Nachfrage von Eva Klotz erklärte sie , dass sie sehr wohl vorab mit den Fraktionsvorsitzenden gesprochen habe.  Sie halte es für legitim, wenn die Mehrheit unter ihren Vertretern einen Austausch vornehme. Seppi, Ulli Mair und Eva Klotz protestierten gegen die Auffassung, wonach die Minderheit im Landtag nur für die eigenen Leute zuständig sei.
Sie sei von dieser Entscheidung überrascht,, sie sei weder von der Präsidentin noch vom Fraktionsvorsitzenden vorab informiert worden, erklärte Veronika Stirner Brantsch, als ehemalige Landtagspräsidentin hätte sie Erfahrung mit der Geschäftsordnung. Pius Leitner meinte, die Geschäftsordnungskommission sei nicht dazu da, parteiinterne Dinge zu klären. Unterberger habe angekündigt, die 50 Punkte von Steger zu übernehmen, zu denen es bereits eine Einigung gebe; sie habe aber auch Änderungen daran angekündigt. Er werde nur zustimmen, wenn damit auch die Einbringer der jeweiligen Anträge einverstanden seien.
Sie möchte nur beitragen, dass diese 50 Punkte verabschiedet werden, antwortete Unterberger, aber das sei nicht einfach, da es auch Einwände von verschiedensten Seiten gebe. Sie werde die vorgeschlagenen Korrekturen auf jeden Fall mit den Einbringern absprechen.
Es sei traurig, wenn ein Sitz in einer Kommission nicht mehr nach Fähigkeit oder Partei vergeben wird, sondern nach Sympathie, meinte Sven Knoll. Es sei der Präsidentin anzurechnen, dass sie jetzt diese Diskussion zulasse und auch, dass sie bereit sei, die bisherige Arbeit der Geschäftsordnungskommission fortzuführen, meinte Alessandro Urzì.  Die  Mitglieder der Kommission seien aber als Vertreter des Landtags zu sehen und nicht einzelner Fraktionen. Er sei wie Leitner der Meinung, dass eventuelle Änderungen an den 50 Punkten mit den Einbringern abzusprechen seien. Unterberger habe vor Tagen angekündigt, die Kommission unverändert zu lassen, erklärte Riccardo Dello Sbarba, daher überrasche ihn die heutige Entscheidung. Sie habe auch angekündigt, die 50 Punkte zu übernehmen und die Diskussion zu Art. 92 (Obstruktion) zu verschieben. Aus den Medien lese man nun die Absicht, den Art. 92 durch Interpretation auszuhebeln. Dello Sbarba forderte Unterberger auf, dazu Stellung zu nehmen.
Sie habe nie ihre Ansicht verheimlicht, dass man den Art. 92 interpretieren könne, antwortete Präsidentin Unterberger. Für die Interpretation sei das Präsidium zuständig. Trotzdem wolle sie wie angekündigt, den Artikel in der Geschäftsordnungskommission behandeln. Alle hätten bekundet, dass sie mit gewissen Formen der Obstruktion nicht einverstanden seien und dass sie zu einer Abänderung bereit seien. Sollte die Änderung in der Kommission nicht möglich sein, werde der nächste Präsident auf ein einschlägiges Rechtsgutachten zurückgreifen und Obstruktionsanträge ablehnen können.
Eva Klotz wollte festgestellt wissen, dass es abgesehen von allgemeinen Äußerungen keinen Pakt mit der Opposition zur Abänderung des Art. 92 gebe.

Anschließend ging der Landtag zur Behandlung von Beschlussanträgen über. Die Lega Nord beantragte einen monatlichen Zuschuss für Frauen mit Kindern bis zum 5. Lebensjahr, die auf Kinderbetreuungsstätten verzichten. Wenngleich das Land viele Dienste zur Kinderbetreuung biete, sei eine direkte Mutter-Kind-Beziehung durch Betreuung zu Hause nicht außer Acht zu lassen, erklärte Elena Artioli.
Für Kinder sei auch im Vorschulalter eine Sozialisierung wichtig, deswegen würde die Förderung auf das Lebensalter von drei Jahren begrenzen, meinte Sven Knoll (STF).
Auch Elmar Pichler Rolle (SVP) hegte Bedenken. Das Land achte bereits auf die Wahlfreiheit für Frauen. Nicht von ungefähr habe Südtirol wesentlich höhere Geburtenraten als andere Regionen Italiens.
Der Antrag wolle auch den Kindergarten ersetzen, und dieser sei gerade für eine Minderheit wichtig, wandte LR Richard Theiner ein. Man arbeite aber seit Jahren mit dem Gemeindeverband an einer praktischen Lösung zur Kleinkinderbetreuung, die noch dieses Jahr vorgestellt werde.
Sie schlage nur vor, die Landesregierung solle einen solchen Beitrag erwägen und die Machbarkeit studieren, replizierte Artioli. Der Antrag müsste also für die Mehrheit tragbar sein.
Der Antrag wurde mit 5 Ja, 15 Nein bei 5 Enthaltungen abgelehnt.

Die SVP-Abgeordneten Georg Pardeller und Elmar Pichler Rolle forderten mit einem Beschlussantrag eine stärkere Förderung des Bausparens. Den Inhabern eines Bausparvertrags sollten die Aktivzinsen verdoppelt oder mindestens um 2 Prozent erhöht werden. Junge Menschen bis 40 sollen zur Kleinsparer-Wohnbauhilfe zugelassen werden, wenn sie einen besparten Bausparvertrag von mindestens fünf Jahren haben. Die Bausparförderung soll zusätzlich zur Wohnbauförderung gewährt werden.
Der Antrag bringe interessante, aber so tiefgreifende Änderungen am Wohnbaugesetz mit sich, dass er eigentlich als Gesetzentwurf vorzulegen wäre, meinte Donato Seppi (Unitalia).
Das Gesetz sei bereits da, es müsse nun aktiviert werden, erklärte Georg Pardeller (SVP). Wenn die Leute sich durch Bausparen eine Wohnung ermöglichen könnten, dann würde auch das Land Geld sparen. Deshalb zahle es sich aus, sich diese Förderung zu leisten.
Das Wohnbauförderungsgesetz, das vor kurzem beschlossen wurde, sehe das Bausparen vor, stellte auch Thomas Egger (F) fest. Laut diesem Gesetz müsste die Landesregierung die entsprechenden Kriterien festlegen. Eine steuerliche Förderung wie in Österreich oder Deutschland sei hier nicht möglich, deswegen müsse man einen Umweg gehen. Die Landesregierung sei in diesem Fall aber säumig geblieben. Mit einer Erhöhung der Aktivzinsen könne er einverstanden sein, aber nicht mit einem Bausparzwang, kritisierte Egger einen Punkt des Antrags. Dass die Bausparförderung zusätzlich gewährt werde, stehe bereits im Gesetz.
Man sollte nicht außer Acht lassen, dass der Bausparvertrag nur einen Teil des Ganzen ausmache, meinte Sven Knoll (STF). Manche würden durch ein verlockendes Angebot in eine Kreditfalle gelenkt. Grundsätzlich sollten die jungen Generationen zur Eigenmittelbildung angeregt werden, auch angesichts der voraussichtlich knapperen Pensionsvorsorge.
In fünf Jahren könne man nicht viel ansparen, meinte Donato Seppi (Unitalia), das reiche vielleicht für eine Garage. Er kritisierte auch, dass keine Einkommensgrenzen vorgesehen seien, damit gehe der soziale Aspekt der Maßnahme verloren. Eine wesentlichere Förderung würden aber niedrigere Wohnungspreise bedeuten, hier sollte die Politik in erster Linie eingreifen.
Was Knoll anrege, stehe bereits im Antrag, erklärte Elmar Pichler Rolle (SVP): Die Banken zu angemessenen Bausparverträgen anzuregen. Heute Vormittag habe Karl Zeller die Bausparverträge als Beispiel für eine autonome Steuergestaltung im Sinne der anstehenden Durchführungsbestimmung genannt. Hier tue sich eine neue Möglichkeit auf.
Die Bausparverträge würden derzeit nicht angeboten, da es nicht interessant sei, meinte Pius Leitner (F), daher müsse man diese Möglichkeit fördern. Die bisherige Wohnbauförderung habe zu einer Erhöhung der Wohnungspreise geführt, das zeige auch ein Vergleich mit Deutschland oder Österreich.
Man könne nicht behaupten, die Landesregierung sei bei der Wohnbauförderung für junge Leute untätig geblieben, erklärte LR Christian Tommasini. Das heutige Bausparmodell habe nicht funktioniert, da es wegen des mangelnden Steuerhebels in Italien nicht attraktiv sei. Man studiere nun, ob der Steuerföderalismus eine Handhabe gebe. Die Landesregierung habe, nach der Verabschiedung des Gesetzes, mit den Banken über das Bausparen geredet, eine sei zu einem entsprechenden Angebot bereit. Alternativ dazu denke man an eine Erhöhung der Förderung für Inhaber von Bausparverträgen.  Eine Förderung über eine Steuererleichterung wäre natürlich zu bevorzugen. Der Landesrat sprach sich schließlich für den Antrag aus.
Der Antrag wurde einstimmig genehmigt.

Donato Seppi (Unitalia) verlangte von der Landesregierung eine eindeutige Absage an die beabsichtigte Einführung einer Islamstunde in den Schulen. Allein der katholische Religionsunterricht sollte zugelassen werden, und in jeder Klasse sollte ein Kruzifix hängen. Schulamtsleiterin Minnei habe sich vor anderthalb Jahren dafür ausgesprochen, aus dieser Zeit stamme auch sein Antrag. Der Antrag richte sich eigentlich nicht speziell gegen den Islam, er sei nur für die Ausschließlichkeit des römisch-katholischen Bekenntnisses in diesem Land, erklärte Seppi. Der Religionsunterricht habe sich in den letzten Jahren stark geändert, erklärte Sven Knoll (STF), es werde nicht mehr der Katechismus auswendig gelernt und es würden auch Vergleiche zu anderen Religionen angestellt. Der Antrag sei zu einschränkend; in Meran z.B. gebe es eine evangelische, eine jüdische und eine russisch-orthodoxe Gemeinschaft, diese dürfe man nicht zum katholischen Religionsunterricht zwingen. Grundsätzlich sollte man sich aber Gedanken machen über den Religionsunterricht und seine Qualität. Pius Leitner (F) erklärte sich mit dem Antrag grundsätzlich einverstanden. In Deutschland oder Österreich sei der Religionsunterricht mit Ethikunterricht ersetzt worden, auf Südtirol komme diese Entwicklung auch zu, und das müsse man abwehren. Ulli Mair (F) verwies auf eine laufende Erhebung des Astat, in der es auch um den Islamunterricht an unseren Schulen gegangen sei. Die Frage sei so schwammig gestellt, dass leicht eine Befürwortung dieses Unterrichts dabei herauskommen könne. Generell sei sie der Meinung, dass der Islamunterricht an Südtirols Schulen nichts zu suchen habe. Aber eine Beschränkung auf den christlich-katholischen Unterricht sei deswegen nicht zu befürworten, die Schüler sollten auch über anderes aufgeklärt werden. Er teile die Sensibilität von Ulli Mair, erklärte Mauro Minniti (PDL). In Europa sei nicht eine Islamisierung im Gange, sondern eine Entchristlichung, die uns selber anzulasten sei. Europa müsse sich zu seinen christlichen Wurzeln bekennen, das bedeute aber nicht die Ablehnung anderer Religionen. Die Debatte zu diesem Antrag wird morgen fortgesetzt.

Die dritte Gesetzgebungskommission hat heute Walter Baumgartner mit 7 Stimmen zu ihrem Vorsitzenden gewählt. Vorher hatte Julia Unterberger den Vorsitz inne.

Baumgartner Vorsitzender der 3. Gesetzgebungskommission

Die nächste Sitzung wurde für den 3. Mai anberaumt.

Von: kra

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