Südtirol (Vermischtes)
15.04.2011 18:15 Artikel drucken

Sozialomnibus und Anhörung zur Immigration

Bozen – Ja der IV. Gesetzgebungskommission zum Sammelgesetzentwurf von LR Theiner mit wenigen Änderungen. Am 2. Mai Anhörung der Sozialverbände zum Gesetzentwurf zur Ausländerintegration.

Die vierte Gesetzgebungskommission unter dem Vorsitz von Veronika Stirner Brantsch hat sich heute einstimmig für eine Anhörung zum Landesgesetzentwurf 89/11 – „Integration ausländischer Bürgerinnen und Bürger“, vorgelegt von LR Roberto Bizzo – ausgesprochen, die am 2. Mai von 14.30 bis 18 Uhr stattfinden soll. Zur Anhörung werden Ausländerbeirat, Gewerkschaften, Caritas, KVW und andere Organisationen eingeladen.

Anschließend hat die Kommission den Sammelgesetzentwurf 87/11 – „Bestimmungen auf den Sachgebieten Fürsorge und Wohlfahrt, Verwaltungsverfahren, Überwindung oder Beseitigung architektonischer Hindernisse sowie Hygiene und Gesundheitswesen“ (LR Richard Theiner) – begutachtet und zusammen mit zwei Zusatzartikeln mit 5 Ja (Stirner Brantsch, Pichler Rolle, Noggler, Pardeller und Zelger Thaler) und 2 Enthaltungen (Egger und Vezzali) gutgeheißen. Der Abg. Egger hat einen Minderheitenbericht angekündigt.

Wie die Vorsitzende Veronika Stirner Brantsch berichtet, hat die Kommission am Text nur wenige Änderungen vorgenommen, die teilweise von der Landesregierung stammten. Zahlreich hingegen sind die Neuerungen, die dieses Gesetz bringen soll. Bei den Kinderhorten, die derzeit nur zu 74 Prozent ausgelastet sind, soll eine Überbuchung möglich werden und damit auch eine Kostensenkung pro Kind. Die Pflegeversicherung soll nicht mehr zur Gänze mit anderen Maßnahmen kumulierbar sein, so etwa mit dem voll bezahlten Wartestand. Für den Transport von Personen zu den teilstationären Strukturen der Sozialdienste soll es nur mehr eine Trägerkörperschaft geben.

Im Sanitätsbereich wird die Führung von Registern zu Pathologien von besonderem Interesse geregelt (Tumoren, seltene Krankheiten u.a.). Um die Wartezeiten im öffentlichen Gesundheitsdienst zu reduzieren, soll auch die indirekte Betreuung geregelt werden: Eine (teilweise) Rückvergütung wird nur mehr für Behandlungen außerhalb des öffentlichen oder konventionierten Krankenhauses vorgesehen. Die Fachärzteausbildung soll in sog. Exzellenzzentren erfolgen, und zwar nicht mehr nur im italienischen oder deutschsprachigen Raum. Minderjährigen wird – wie bereits in Deutschland und Österreich – die Benutzung von Bräunungsgeräten verboten.

Auf Vorschlag von LR Tommasini wird bei der Wohnbauförderung für den Mittelstand der Höchstbetrag von 42 auf 59.000 Euro angehoben.

Vorsitzende Stirner Brantsch zeigt sich zufrieden mit dem Ergebnis der Kommissionsarbeiten: „Der Gesetzentwurf bringt vor allem im Gesundheitsbereich viele Verbesserungen und im sozialen Bereich mehr Gleichbehandlung für die Bürger.“

Von: lpa

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