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30.06.2011 18:11 Artikel drucken

Landtag: Gesetz zur Innovationsförderung verabschiedet

stnews

Landtagssitzung vorzeitig geschlossen
Foto: stnews

Bozen – Der Landtag hat heute Vormittag mit der Behandlung von zwei Gesetzentwürfen zur Innovationsförderung begonnen: Landesgesetzentwurf 91/11, „Änderung von Landesgesetzen in den Bereichen Innovation, Forschung und Förderung der gewerblichen Wirtschaft“, vorgelegt von der Landesregierung auf Vorschlag von LR Roberto Bizzo, und  LGE . 90/11, „Errichtung einer zusätzlichen Förderung für Forschung und Innovation: Der Technokredit“ , eingebracht von Roland Tinkhauser.
Der
Entwurf von LR Roberto Bizzo sieht eine Vereinheitlichung der bestehenden Förderinstrumente in einem Gesetz (bisher zwei) und die Einrichtung eines Beirates für den Wissenschafts- und Technologiepark unter Einbindung von Unternehmen, Forschung und Verwaltung. Förderungswürdig wird neben der Produkt- auch die Prozessinnovation.
Der
Entwurf von Roland Tinkhauser schlägt einen Kredit für innovative Produkte und Verfahren in der Höhe von 80 Prozent der Investitionssumme vor.

Bei der Innovation hinke Südtirol angrenzenden Regionen hinterher, stellte Roland Tinkhauser (Freiheitliche) fest. Er schlage den Technokredit vor, wobei er sich von Bayern inspirieren habe lassen. Der Entwurf von Bizzo führe die Förderung der Innovation von Prozessen und Management ein, das komme wohl nur den Großbetrieben zugute. Mit dem Technologiepark schaffe die Landesregierung einen Wasserkopf in Bozen. Wer z.B. in Bruneck eine Forschungsabteilung habe, hätte lieber eine Innovationsförderung vor Ort. Viel stehe in Bizzos Entwurf drin, was, wer und wie gefördert werde, werde wieder einmal der Landesregierung überlassen. Seinen Gesetzentwurf sehe er als Ergänzung, die auch für kleinere Unternehmen nützlich sein könnte, denn Südtirol fördere bisher nur wenige und große Unternehmen. Bizzos Entwurf sei nicht zu entnehmen, ob auch an einen Kredit gedacht werde.

Südtirol sinke in Innovation und Forschung sogar Italien nach, bemerkte Hans Heiss (Grüne), es liege italienweit an 15. Stelle und gebe nur 0,57 Prozent des BIP dafür aus - Tirol und Trentino lägen weit darüber. Dass so wenig Forschung betrieben werde, liege natürlich auch an der geringen Größe der Südtiroler Unternehmen. In diesem Bereich halte sich die Leistungskraft der Uni Bozen trotz ihrer finanziellen Ausstattung in Grenzen. Nur fünf Prozent der Unternehmen hätten bisher mit der Universität zusammengearbeitet, gleich viel wie mit der Laimburg, also eine lächerliche Zahl. Die Eurac habe mehr Kooperationen mit Unternehmen aufzuweisen, und noch mehr das Tis, das auf angemessene Akzeptanz stoße. Schließlich gebe es noch das Fraunhofer Institut. Insgesamt wären also Forschungseinrichtungen da, man müsse daran arbeiten, dass sie von den Unternehmen auch genutzt werden. Südtirol leide auch an der Abwanderung von Fachkräften, nur wenige Technik-Absolventen würden nach Südtirol zurückkehren. Die Förderung der Prozessinnovation sei für den Tourismus bereits vorgesehen, stellte Heiss fest und fragte Bizzo, was sein Entwurf diesbezüglich neues bringen werde. Er fragte, ob die vom alten Gesetz vorgesehenen Gremien überhaupt tätig waren. Nun werde ein neuer Beirat für den Technologiepark vorgeschlagen, während die Landesregierung aus Spargründen erst die Verwaltungsräte von Uni und Eurac zusammengelegt habe. Heiss äußerte die Sorge, der Technologiepark könnte zur Kopfgeburt werden, an den Bedürfnissen vor allem der peripheren Unternehmen vorbei. Er sprach sich für Tinkhausers Vorschlag zugunsten eines Technokredits aus, damit könnten auch kleinere Unternehmen gefördert werden. Für die bisherige und die künftige Innovationsförderung forderte er eine Evaluierung.

Südtirol sei ein kleiner Punkt in der Wirtschaftslandschaft, meinte Hanspeter Munter (SVP), umso wichtiger sei es, Innovation und Forschung laufend zu unterstützen. Das Innovationsgesetz sei relativ jung, aus dem Jahr 2006, aber wenn es um Innovation gehe, müsse man laufend nachbessern. Trotz seiner Kleinheit verfüge Südtirol über einige Weltmarktführer, das müsse man auch sehen. Die Universität sei noch jung und müsse sich erst festigen, der Rückfluss an die Unternehmen müsse noch verstärkt werden, aber in jüngster Zeit könne man immer mehr Kooperationen sehen. Dazu gebe es noch Einrichtungen wie die Eurac usw., die näher an der Wirtschaft lägen. 90 Prozent der Südtiroler Betriebe habe weniger als 10 Mitarbeiter, daher dürfe man nicht zu hohe Ansprüche stellen. Im vorliegenden Gesetzentwurf werde der Fokus auf Klein- und Mittelbetriebe gelegt - laut EU-Kriterien gäbe es in Südtirol nur solche Betriebe. Südtirol müsse also seine Situation genau analysieren und dann davon ausgehen; dies werde mit dem Gesetzentwurf von Bizzo getan. Eine gute Idee allein bewege noch nichts, sie müsse erst in innovative Produkte oder Prozesse münden. Die Absicht, nur Betriebe mit erfolgreicher Innovation zu fördern, wäre zum Scheitern verurteilt. Deshalb müsse eine Innovationsförderung breit aufgestellt sein, und man müsse auch das Risiko der Förderung von Projekten eingehen, die scheitern könnten. Wenn es um Innovation gehe, wo es keine Sicherheiten gebe, müsse man auch den Mut zum Fehler haben. Besonders der Technologiepark gebe Kleinbetrieben die Chance, sich zusammenzutun, um an Forschung und Entwicklung teilzunehmen.

Andreas Pöder (BürgerUnion) bezweifelte, dass ein zentralisierter Technologiepark eine Hilfe für die kleineren Unternehmen darstellen könne. Aber im Gesetzentwurf der Landesregierung seien einige interessante Ansätze; leider werde das Interessanteste der Landesregierung übertragen. Anstelle des Technologieparks seien vielleicht dezentrale Strukturen wie in Nordtirol besser. Einverstanden erklärte sich Pöder mit Tinkhausers Vorschlag für einen Technokredit. Die öffentliche Leistung sei demnach zurückzuzahlen, und das sei auch richtig, andererseits werde damit den Betrieben nicht dreingeredet. Er tue sich schwer, gegen den Gesetzentwurf der Landesregierung zu sein, sehe aber auch keinen Grund, dafür zu stimmen. Der Nutzen des Technologieparks sei nicht zu erkennen; große Betriebe hätten ihre eigene Forschungsabteilung und würden auch ihr Betriebsgeheimnis schützen wollen, für kleine Betriebe sei eine zentrale Struktur in Bozen kaum von Nutzen.

Die Debatte wird am Nachmittag wieder aufgenommen, voraussichtlich um 16 Uhr, da für 15 Uhr eine Fraktionssprechersitzung anberaumt wurde.

Der Vorschlag von Tinkhauser habe sie mehr überzeugt als jener von LR Bizzo, erklärte Eva Klotz (Süd-Tiroler Freiheit). Sie kritisierte die Einführung eines neuen Beirats, hier würden wieder Gelder vom ursprünglichen Zweck abgeleitet. Bizzo habe von Stärkung der heimischen Unternehmen auf dem Weltmarkt gesprochen, sein Entwurf aber betreffe nur einen Teil der Südtiroler Wirtschaft.

Man starte mit der Innovation nicht beim Nullpunkt, antwortete LR Roberto Bizzo, es gebe bereits ein Förderungsgesetz, und es habe positive Wirkungen gezeigt. Es gebe europäische Kriterien für Innovationsgesetze, deshalb würden sich die meisten auch gleichen. Der vorliegende Entwurf sei mit den Wirtschaftsverbänden abgesprochen und berücksichtige deren Vorschläge. Die verschiedenen Gremien, die vom geltenden Gesetz vorgesehen seien, hätten verschiedene Aufgaben. Der Rat für Wissenschaft und Innovation habe die Aufgabe, Forschung (Eurac) und Innovation (TIS, Unternehmen usw.) miteinander zu verbinden und strategische Richtlinien zu erarbeiten. Das nun vorgeschlagene technische Komitee für den Technologiepark solle die eingereichten Projekte begutachten. Die Stiftung für Forschung und Innovation hingegen habe jährlich ein Budget von 150 Mio. Euro für die Unterstützung von Projekten zu verwalten. Der Technologiepark solle Synergien zwischen öffentlichen Einrichtungen und Unternehmen schaffen. Es sei nicht ein eigenständiges Forschungszentrum, sondern habe die Aufgabe, verschiedene Projekte im ganzen Land zu vernetzen. Die Nachfrage nach einem solchen Technologiepark kommen vor allem von den kleinen und mittleren Unternehmen. Man sollte sich vor Augen halten, wie diese Zusammenarbeit zwischen Forschungszentrum und Kleinstunternehmen in der Landwirtschaft zu großen Fortschritten geführt habe. Zu Tinkhausers Vorschlag für einen Technokredit erklärte Bizzo, dass das geltende Innovationsgesetz neben Verlustbeiträgen bereits einen geförderten Kredit vorsieht. Tinkhausers Entwurf sehe eine Bankbürgschaft vor, was eine zu große Hürde darstelle. Der Entwurf der Landesregierung sehe darüber hinaus auch Gutscheine für Beratung und Gutachten vor, was vor allem für KMU nützlich sei.

Roland Tinkhauser (Freiheitliche) forderte eine Entscheidung, ob man wenigen viel oder vielen wenig Geld geben wolle. Die bisherige Praxis lasse auf eine Beibehaltung der Gießkannenförderung schließen. Sein Entwurf hingegen ziele auf eine wirksame Förderung weniger ab.

Zum Gesetzentwurf der Landesregierung hat Andreas Pöder (BürgerUnion) eine Tagesordnung vorgelegt, laut der auch eine familiengerechte Unternehmensorganisation und eine Vereinbarkeit von Beruf und Familie als Teil eines Innovationsprozesses anzusehen und zu fördern sind. Pöder erinnerte an die betrieblichen Kinderhorte. Durch die Vereinbarkeit von Familie und Beruf könne auch der Betrieb profitieren.
Der Antrag enthalte Überlegungen, die bereits in andere Gesetze und Initiativen eingeflossen seien, bemerkte Martha Stocker (SVP). Im Gleichstellungsgesetz etwa werde den familienfreundlichen Betrieben breiter Raum gewidmet, es sei z.B. eine höhere und schnellere Förderung vorgesehen. Der vorliegende Antrag würde diese Politik noch einmal unterstreichen.
LR Roberto Bizzo betonte, dass das, was hier gefordert werde, bereits Teil der Politik dieser Landesregierung sei.
Die Tagesordnung wurde einstimmig angenommen.

Anschließend wurde über den Übergang zur Artikeldebatte abgestimmt.Der Entwurf der Freiheitlichen wurde mit 15 Nein und 13 Ja abgelehnt.Der Übergang zur Artikeldebatte zum Entwurf der Landesregierung wurde mit 15 Ja, 6 Nein bei 6 Enthaltungen genehmigt.

Nach der Generaldebatte wurde mit der Diskussion zu den insgesamt fünf Artikel des Landesgesetzentwurfs 91/11 zur Innovation (LR Bizzo) begonnen.
Art. 1 enthält Änderungen am bestehenden Innovationsgesetz von 2006: Ziele, technischer Beirat, Beirat für den Technologiepark, Innovation von Managementsystemen.
Dazu haben LR Roberto Bizzo und Hanspeter Munter einen Änderungsantrag eingereicht, mit der unter den Förderungszielen ein besonderer Augenmerk auf die kleinen und mittleren Unternehmen. Hans Heiss befürchtete, dass man damit dem Innovationsgesetz eine normale Wirtschaftsförderung unterjubeln wolle. Hanspeter Munter entgegnete, dass die Südtiroler Wirtschaft vor allem aus Klein- und Kleinstbetrieben bestehe und dass die Innovation selbst in den Unternehmen stattfinde, nicht in den Forschungszentren.
Andreas Pöder beantragte die Streichung der Bestimmungen zum Technologieparkbeirat, dessen Sinnhaftigkeit LR Bizzo hingegen unterstrich.
Der Antrag Bizzo/Munter wurde angenommen, der von Pöder hingegen abgelehnt.
Eva Klotz fragte, warum die Vergabekriterien nunmehr mit Beschluss der Landesregierung und nicht mehr mit Durchführungsverordnung erlassen werden. Hans Heiss fragte nach dem Grund für die unterschiedliche Amtsdauer der vorgesehenen Gremien und nach Details zum vorgesehenen automatischen Verfahren für die Gesuche.
Beschlüsse seien von der Landesregierung schneller und flexibler zu handhaben, antwortete LR Roberto Bizzo. Die unterschiedliche Amtsdauer der Gremien rühre daher, dass ein Beirat bereits im Amt sei und für die Dauer der Legislatur bleibe. Bizzo erläuterte auch die Gründe für die Förderung der Innovation im Management, die vor allem für Kleinbetriebe interessant sei, die meist unterkapitalisiert seien und gewisse Managementaufgaben allein nicht lösen könnten.
Der Artikel wurde mit 15 Ja, 8 Nein und 4 Enthaltungen genehmigt.

Art. 2 betrifft die Förderung des weiblichen Unternehmertums, insbesondere Prämien für Doktorarbeiten zur lokalen Wirtschaft. Der Artikel wurde ohne Debatte genehmigt.

Art. 3 enthält die Finanzbestimmung, Art. 4 die Notifizierung an die EU-Kommission, Art. 5 das Inkrafttreten. Auch diese Artikel wurden ohne Debatte genehmigt.

In ihrer Stimmabgabeerklärung zum Gesetz erklärte Eva Klotz (STF), ihre Fraktion hätte den Entwurf von Tinkhauser als besser angesehen und werde deswegen nicht für den von Bizzo stimmen.
Hans Heiss (Grüne) stellte fest, mit diesem Gesetz werde der Technologiepark gegründet und gleichzeitig würden die Kleinstunternehmen gefördert - man peile also einen Kompromiss an, zu dessen Wirkung Skepsis angebracht sei. Er kündigte Enthaltung an.
Pius Leitner (Freiheitliche) bezeichnete es als schade, dass der Entwurf von Tinkhauser nicht angenommen wurde. Die Mehrheit wolle eben am Gießkannenprinzip festhalten. Seine Fraktion werde sich der Stimme enthalten.
Auch Andreas Pöder (BürgerUnion) kündigte seine Enthaltung an. Er sei nicht gegen eine Innovationsförderung, aber der Technologiepark mache ihn skeptisch.

In der geheimen Schlussabstimmung zum Gesetzentwurf stimmten 16 Abgeordnete mit Ja, 8 mit Nein, 6 Stimmzettel blieben weiß.

Nach der Abstimmung stellte Pius Leitner den Antrag auf Schließung der Sitzung, da durch die Absenz vieler Mehrheitsabgeordneten keine Beschlussfähigkeit gegeben sei – das soeben beschlossene Gesetz sei nur durch die Anwesenheit der Opposition gerettet worden. Alessandro Urzì sprach sich dagegen aus, auch weil dem Landtag jüngst immer wieder Untätigkeit vorgeworfen wurde. Damit werde den Abgeordneten auch die Möglichkeit genommen, ihre Gesetzentwürfe zur Volksanwaltschaft gleichzeitig mit jenem der SVP zu diskutieren. Nach einer kurzen Unterbrechung plädierte auch Elmar Pichler Rolle für einen Sitzungsschluss – es gebe noch eine Sitzung im Juli, um die anstehenden Gesetzentwürfe zu behandeln. Gestern sei es Urzì gewesen, der eine vorzeitige Aussetzung der Arbeiten beantragt hatte. Ebenfalls auf Betreiben Urzìs sei das Gesetz zur Toponomastik vertagt worden. Über eine zeitgleiche Behandlung der Entwürfe zur Volksanwaltschaft werde unabhängig davon entschieden.
Da die Mehrheit der anwesenden Abgeordneten dafür stimmte, erklärte Landtagspräsident Mauro Minniti die Sitzung für geschlossen.
Der Landtag tritt am 12. Juli wieder zusammen.

Von: lt

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