Südtirol (Vermischtes)
13.07.2011 16:30 Artikel drucken

Plenarsitzung - Bestimmungen zur Volksanwaltschaft

Bozen - FLI und Pdl-Berlusconi, SVP und Freiheitliche haben je einen Gesetzentwurf zur Volksanwaltschaft vorgelegt. Der Entwurf von FLI/PdL-B zielt auf eine ethnische Rotation in der Besetzung dieses Amtes ab.

Der SVP-Entwurf enthält eine Übergangsbestimmung, der die Amtszeit der amtierenden Volksanwältin auf die laufende Legislatur beschränkt, und sieht allgemein eine Angleichung von Amtszeit und Legislaturperiode vor. Der Entwurf der Freiheitlichen bestätigt hingegen die derzeit geltende Amtsdauer von sechs Jahren und passt einen Verfahrensartikel zur Wahl dementsprechend an: Demnach wird der Volksanwalt nicht zu Beginn der Legislaturperiode gewählt, sondern innerhalb der letzten sechs Monate der Amtszeit des Vorgängers.

Alessandro Urzì (FLI) erinnerte daran, dass die Abkoppelung von Amtszeit und Legislaturperiode sein Vorschlag war und vom Landtag übernommen wurde. Damit sollte die Wahl des Volksanwaltschaft vom Wahlkampf und von parteipolitischen Überlegungen ferngehalten werden. Bei der Änderung habe man aber den Art. 6 des Gesetzes zur Volksanwaltschaft übersehen, der eine Wahl zu Beginn der Legislaturperiode vorsah - ein Widerspruch zur nunmehr sechsjährigen Amtsdauer. Mit Verweis auf diesen Widerspruch wolle die SVP die Zeit wieder zurückdrehen und den eigentlichen Willen des Landtags, die Abkoppelung der Volksanwaltschaft von der Politik, übergehen. Der Entwurf der Freiheitlichen hingegen behalte die sechsjährige Amtszeit bei und bringe den Art. 6 in Einklang damit. Bei seinem eigenen Entwurf gehe es hingegen um das Recht aller Sprachgruppen, dieses Amt zu bekleiden. Es gehe hier um ein Garantieorgan für alle Bürger, nicht um die Vertretung der politischen Mehrheit oder der stärksten Sprachgruppe. Laut Autonomiestatut sei die Berücksichtigung aller drei Sprachgruppen fundamental, daher müsste auch allen Sprachgruppen der Zugang zu bestimmten Ämtern offen stehen. Bisher habe immer die deutsche Sprachgruppe den Volksanwalt gestellt und gewählt. Entweder man besinne sich auf das Autonomiestatut oder man habe den Mut, das ethnische Prinzip hinter sich zu lassen und bei der Besetzung auch anderer wichtiger Ämter nur mehr auf die Fähigkeiten zu schauen, meinte Urzì.

Die Debatte zu den drei Gesetzentwürfen wird am Nachmittag fortgesetzt.

 

Von: mk

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