Wirtschaft
08.09.2011 17:53 Artikel drucken

Ermäßigter Steuersatz für Gastgewerbe bleibt

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HGV: Positiv für Konkurrenzfähigkeit des heimischen Tourismus
Foto: hgv

Bozen – Der Hoteliers- und Gastwirteverband (HGV) zeigt sich erfreut darüber, dass der römische Senat beschlossen hat, den Mehrwertsteuersatz für Beherbergung und Verpflegung im Hotel- und Gastgewerbe bei zehn Prozent zu belassen.

„Dadurch bleiben wir wettbewerbsfähig. Denn starke Reiseländer, die an Italien angrenzen, haben dieselben Mehrwertsteuersätze für Übernachtung bzw. Verpflegung, oder sogar noch niedrigere“, stellt HGV-Präsident Walter Meister fest und verweist darauf, dass in Frankreich für die Verpflegung ein Mehrwertsteuersatz von 5,3 Prozent angewandt wird und dass auch die österreichischen Hoteliers eine Senkung des Mehrwertsteuersatzes auf fünf Prozent fordern. Diese Prozentsätze beeinflussen das Buchungsverhalten der immer preissensibler werdenden Gäste nachhaltig, ist Meister überzeugt.

Erfreut zeigt sich der HGV auch darüber, dass die ursprünglich angedachte und viel diskutierte Abschaffung von drei Staatsfeiertagen nun doch abgewendet werden konnte. „Eine Abschaffung der Feiertage hätte für die Gastbetriebe im ganzen Land Einbußen mit sich gebracht“, ist sich HGV-Direktor Thomas Gruber sicher.

„Deshalb dankt der HGV Senatorin Helga Thaler Ausserhofer und Senator Manfred Pinzger, welche sich für den Erhalt des reduzierten Mehrwertsteuersatzes und für die Beibehaltung der Staatsfeiertage eingesetzt haben“, betonen HGV-Präsident Walter Meister und Direktor Thomas Gruber abschließend in der Pressemitteilung.
 

Von: mk

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