Lokal
06.10.2011 18:52 Artikel drucken

Initiative für mehr Demokratie: Unwürdiges Spiel in Neumarkt

powibz

Verhinderung der Mitbestimmung der Bürger
Foto: powibz

Neumarkt - Die Initiative für mehr Demokratie verfolgt mit Interesse die Bestrebungen zur Verbesserung der Mitbestimmungsrechte in den Gemeinden, die durch das Ergebnis der Volksabstimmung 2009 angestoßenen worden sind. Was sich diesbezüglich aber in der Gemeinde Neumarkt abspielt, sei ein Musterbeispiel für den Versuch, Verbesserungen nur vorzutäuschen, schreibt die Initiative in einer Aussendung.

Im vergangenen Juni war auf Antrag der Bürgerliste das Beteiligungsquorum gestrichen worden, die Unterschriftenzahl im Gegenzug aber von der Ratsmehrheit auf 25 Prozent der Wahlberechtigten angehoben worden.

„Dabei hat man sich am Vorschlag der SVP zur Neuregelung der Direkten Demokratie auf Landesebene orientiert: Quorum streichen, Einstiegshürde hinauf. Die Unterschriftenzahl darf aber, wie vom Regionalgesetz richtigerweise vorgesehen, eine Höchstgrenze von zehn Prozent nicht überschreiten. Nachdem man den Fehler zur Kenntnis nehmen musste, soll jetzt am kommenden Montag, in einer zweiten Abstimmung, wieder ein Quorum von 35 Prozent eingeführt werden“, beklagt die Initiative.

Diese Vorgehensweise mache deutlich, um was es der SVP wirklich gehe: Sie wolle mit ihren Bekundungen zugunsten der Mitbestimmung vor den Bürgerinnen und Bürgern punkten, diese aber weiterhin verhindern und dabei nicht das Gesicht verlieren.

„Man kann nicht zugeben, dass das Beteiligungsquorum undemokratisch ist, dann aber, wenn ein Ersatz zur Verhinderung von Mitbestimmung fehlt, wieder zu diesem zurückkehren. Im Fall Neumarkt begnügte man sich zur Erschwerung nicht einmal mit der gesetzlich vorgesehenen Höchstgrenze von zehn Prozent. Mitbestimmung hat man dort gesetzeswidrig mit zweieinhalb Mal so vielen Unterschriften, mit 25 Prozent, verhindern wollen. Genauso, wie die SVP auf Landesebene die Hürde jenseits jeder Erreichbarkeit festgesetzt haben will“, kritisiert die Initiative.

Das könne nicht die Art sein, mit der man die Kluft zwischen Bürgerinnen und Bürgern und der Verwaltung schließen will, wie es die SVP in ihrem Begleitbericht zum Landesgesetzentwurf als Absicht formuliert habe, heißt es abschließend.

Von: mk

Kommentare

Keine Kommentare

Kommentar hinzufügen


Name:

Kommentar:

_________________

_________________

.

zurück Video Archiv weiter