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Forum Prävention - Maturabälle: Ein Regelwerk existiert bereits
Bozen - Das Forum Prävention reagiert auf die aktuelle Diskussion zum Thema Maturabälle und Alkohol und liefert ein paar allgemeine Informationen zu den aktuell geltenden und von den Organisatoren von Maturabällen einzuhaltenden Bestimmungen.
Der Ausschank von Superalkoholika (Getränken mit über 21 Vol.-Prozent) ist bei Schülerveranstaltungen, Wiesen- und Zeltfesten verboten (Rundschreiben des Landeshauptmannes vom 05.06.1992).
Die Organisatoren der Veranstaltungen müssen gewährleisten, dass mindestens zwei Arten von kalten, nicht alkoholischen Getränken zur Verabreichung oder zum Verkauf als Alternative zur Verfügung stehen; diese sind zu einem geringeren Preis als jenem des günstigsten alkoholischen Getränks anzubieten (Landesgesetz vom 18. Mai 2006 (Nr. 3/ Art.6).
Unter 16-Jährigen darf (…) an allen der Öffentlichkeit zugänglichen Orten kein Alkohol verabreicht werden (Art. 6 des Landesgesetzes vom 18.05.2006).
Die Verabreichung von Alkohol an Minderjährige unter 16 Jahren, die Verursachung von Trunkenheit und die Verabreichung an offensichtlich betrunkene Personen wird über das Strafgesetzbuch geahndet.
Minderjährige unter 18 Jahren dürfen keinen Alkohol ausschenken (Art. 188 Königliches Dekret Nr. 635 vom 06.05.1940).
Die Gemeinden der Provinz Bozen können mit eigener Verordnung einschränkende Maßnahmen für die Ausstellung von „happy hours“ und Ähnlichem erlassen. Über 50 Gemeinden haben diesen Schritt schon vollzogen. Zudem können Gemeinden, die Säle für Maturabälle vermieten einen Maßnahmenkatalog formulieren, den die Maturaballklassen umsetzen müssen.
Zusätzlich zu den gesetzlichen Regelungen hat das Forum Prävention im Jahr 2009 im Rahmen der Alkoholpräventionskampagne „trinken mit Maß“ mit den Schulämtern, dem Gemeindenverband, der Abteilung Gesundheitswesen und mehr als 10 anderen Organisationen, die Feste veranstalten, einen Leitfaden zum „Feste feiern“ herausgegeben.
Manche Schulen setzen auf Schulbälle, bei denen der Maturaball gemeinsam mit Erwachsenen organisiert wird, und keine schulexterne Veranstaltung mehr darstellt.
Die verpflichtenden Kurse für Security-Personal sind ein zusätzlicher Baustein zur Regulierung von Risiken.
Persönlichkeiten, die den Ehrenschutz übernehmen, könnten diesen mit oben angeführten Rahmenbedingungen verbinden.
Von: mk



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