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Italien setzt erstmals den „Small Business Act“ um
Bozen - Das römische Abgeordnetenhaus hat in der zurückliegenden Woche ein Gesetz mit der Bezeichnung „Unternehmens-Charta“ (statuto delle imprese) erlassen, dessen Bedeutung hoch eingeschätzt werden muss. Dies betont der Landesverband der Handwerker in einer Aussendung.
Das Gesetz enthält Leitlinien und programmatische Erklärungen für das Verhältnis zwischen öffentlicher Verwaltung und Unternehmen. Es handelt sich dabei vorwiegend um wesentliche Inhalte des europäischen Small Business Act, die in dem Gesetz erstmals verbindlich für die Regierung umgesetzt werden. Der Small Business Act ist das Regelwerk der EU-Kommission für die Klein- und Mittelbetriebe in Europa.
Der Landesverband der Handwerker (LVH), für den die Ziele und Inhalte des Small Business Act stets eine wichtige Zielvorgabe an die Politik waren, bewertet das neue Gesetz als einen wichtigen „Meilenstein“ für die Klein- und Mittelbetriebe in Italien. Die LVH-Spitze informiert im Rahmen der Pressekonferenz über die Inhalte des Gesetzes und die gewünschte Umsetzung in Südtirol.
Von: mk



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