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LVH: Wert der Kleinbetriebe in Stein gemeißelt
Bozen/Rom – In Italien gibt es künftig ein Statut der Unternehmen, das Rechte und Pflichten in der Beziehung von öffentlicher Verwaltung und Unternehmen festschreibt. Das entsprechende Gesetz („Statuto delle imprese“) wurde vergangene Woche von der Abgeordnetenkammer mit breiter Mehrheit genehmigt.
Einen wesentlichen Teil dieser neuen „Verfassung“ nehmen die Leitlinien der EU für Kleinbetriebe ein. Der Staat setzt damit erstmals die EU-Bestimmungen für Kleinbetriebe, die im so genannten „Small Business Act“ der EU-Kommission zusammengefasst sind, in ein staatliches Gesetz um. „Ein Meilenstein in der Anerkennung der fundamentalen Rolle der Kleinbetriebe“, freut sich der Präsident des Landesverbandes der Handwerker (LVH), Gert Lanz. Der LVH hat die Inhalte des „Small Business Act“ stets als Leitlinien der Wirtschaftspolitik angesehen und ihre Umsetzung eingefordert. „Jetzt haben wir diese Leitlinien endlich schwarz auf weiß in einem Gesetz stehen“, erklärt Lanz.
Mit dem „Small Business Act“ will die EU-Kommssion die Wettbewerbsfähigkeit der Klein- und Mittelunternehmen (KMU) stärken. Dies vor dem Hintergrund, dass EU-weit 92 Prozent aller Unternehmen Kleinbetriebe mit weniger als zehn Mitarbeitern sind – in Südtirol 93 Prozent. Rechnet man die Mittelstandsbetriebe mit bis zu 50 Mitarbeitern dazu, sind es in der EU fast 99 Prozent und in Südtirol 99,3 Prozent. „Der Grundgedanke ist, dass Gesetze und wirtschaftliche Rahmenbedingungen besser an die Anforderungen der kleinen Betriebe angepasst werden“, sagt Lanz. Zu diesem Zweck definiert die EU eine Reihe von Maßnahmen auch in den Bereichen Wettbewerbsfähigkeit, Bürokratieabbau und öffentliche Arbeiten. In dem von Rom verabschiedeten Statut der Unternehmen sind nun alle Maßnahmen des „Small Business Act“ verankert worden.
LVH-Vizepräsident Ivan Bozzi verweist insbesondere auf die Vorgabe an Regierung und Parlament, dass neue Gesetze oder Normen im Vorfeld auf ihre Vereinbarkeit mit Kleinbetrieben geprüft werden. „Dann wäre so mancher Schlamassel wie z. B. mit Sistri gar nicht erst passiert“, sagt Bozzi. Auch solle dem neuen Gesetz zufolge für jede neue bürokratische Auflage eine frühere Bestimmung abgeschafft werden (Prinzip „one in, one out“), weist Bozzi hin. Um die Wettbewerbsfähigkeit der Betriebe zu stärken, wird die Regierung mit der Ausarbeitung von Fördermaßnahmen z. B. für Innovation und Produktivität beauftragt, wobei 60 Prozent der Fördermittel für Klein- und Mittelbetriebe zweckbestimmt sein müssen.
Ein großer Teil der Bestimmungen im neuen Statut der Unternehmen betrifft die öffentlichen Arbeiten, wie LVH-Vizepräsident Martin Haller vermerkt. „Uns ist wichtig, dass die Kleinbetriebe die Möglichkeit haben, sich an Ausschreibungen zu beteiligen“, so Haller. „So ist in dem Gesetz nun explizit der Passus drin, dass die Aufteilung von Aufträgen in Gewerke möglich ist und gefördert werden soll“, verweist der Vizepräsident. Das Gesetz ermöglicht weiters Maßnahmen gegen die öffentliche Hand, falls Zahlungen ausbleiben. Möglich ist weiters auch, dass Baufortschrittzahlungen an die Bauunternehmen gestoppt werden, falls diese die ihrerseits beauftragten Handwerksbetriebe nicht korrekt bezahlen, verweist der Vizepräsident.
Der LVH befürwortet diese und die weiteren Maßnahmen in dem Gesetz. „Vor allem geht es darum, die kleinen Wirtschaftskreisläufe zu stärken, Rücksicht auf die Klein- und Mittelbetriebe zu nehmen und sie nicht unnötig zu belasten“, unterstreicht Lanz. „Dies ist das beste Mittel für das dringend benötigte Wirtschaftswachstum.“
Mit der Umsetzung des „Small Business Act“ in das Statut der Unternehmen ist für den LVH ein wichtiger Meilenstein erreicht. „Nach Rom ist jetzt aber Südtirol am Zug“, drängt Lanz. „Das neue Gesetz gibt der Südtiroler Politik Rückendeckung, um viele der Vorhaben für Kleinbetriebe, z. B. im Bereich der öffentlichen Arbeiten, umsetzen zu können, die früher an Rom gescheitert sind“, erklärt Lanz. „Wir glauben, dass Maßnahmen für die Betriebe nun besser berücksichtigt werden können“, erhofft sich der LVH-Präsident und bietet die Unterstützung des Verbandes an. Vor allem im Bereich der öffentlichen Arbeiten wäre viel Spielraum durch ein neues autonomes Landesgesetz gegeben, so der LVH. Zweiter konkreter Vorschlag ist die Einsetzung des im Gesetz vorgesehenen Garanten für Klein- und Mittelbetriebe in Südtirol. Dabei handelt es sich um eine Ansprechsperson, die die Einhaltung des „Small Business Act“ vorantreiben soll. „Der Staat und einige Regionen wie die Lombardei haben eine solche Person bereits ernannt. Wir schlagen eine solche Figur auch für Südtirol vor“, sagt Lanz, „damit die Inhalte des Small Business Act auch wirklich zum Tragen kommen.“
Von: mk



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