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25.11.2011 17:57 Artikel drucken

Bürgerbeteiligung: Gesetzgebungsausschuss spricht sich für SVP-Prinzip aus

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Nullquorum und Zweistufenmodell
Foto: svp

Bozen - Die politischen Kräfte des Landes sind sich darin einig, dass die direkte Demokratie in Südtirol mit einem verbesserten Gesetz gestärkt werden muss. Der Vorschlag der SVP wurde heute im Gesetzgebungsausschuss behandelt, die Generaldebatte ist abgeschlossen worden und man hat mit der Artikeldebatte begonnen.

„Das Referendum von 2009 hat gezeigt, dass das geltende Gesetz den Bürgerinnen und Bürgern nicht weit genug geht“, erklärt der Erstunterzeichner des SVP-Entwurfs Arnold Schuler. „Wir sind zum Schluss gekommen, dass es ein neues Modell braucht, das die Bürgerbeteiligung zur wirksamen Ergänzung und eventuellen Korrektiv der politischen Arbeit in unserem Land macht. Die Volksvertretung und die Bürgerschaft sollen partnerschaftlich an der Zukunft des Landes arbeiten können, indem sie sich auf Augenhöhe begegnen.“ In diesem Sinne sei das Zweistufenmodell zu verstehen, wonach die Promotoren im ersten Schritt den Landtag bzw. die Landesregierung überzeugen können, ein Anliegen umzusetzen, bevor es zu einer Abstimmung durch das Volk kommt. "Gleichzeitig soll auch das Instrument der Bürgerbefragung aufgewertet werden."

Wesentlicher Punkt des SVP-Entwurfs sei, "die Abschaffung des Beteiligungsquorums. Es müssen diejenigen entscheiden, die zur Abstimmung hingehen." Im Gegenzug müssten die Unterschriftenhürden auf ein vernünftiges Maß gebracht werden, um eine Abstimmung zu legitimieren. "Es gilt ein Modell zu finden, das einerseits die größtmögliche Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger garantiert, aber andererseits auch das Funktionieren der Institutionen gewährleistet."

Die SVP versuche, mit innovativen Ansätzen die politische Arbeit des Landes „Schritt für Schritt“ zu verbessern. „Wir haben die elektronische Abgabe der Unterstützungsunterschriften in unseren Entwurf aufgenommen und sind damit am Puls der Zeit. Die Bürgerinnen und Bürger sollen auch von zu Hause aus ihre politischen Rechte ausüben können, indem sie mit der Bürgerkarte für ein Anliegen 'unterschreiben' können“, so Schuler.

Es gab auch eine Debatte zum Gesetzentwurf der Initiaitve für mehr Demokratie, der im Gesetzgebungsausschuss behandelt werden musste.

Der Übergang zur Artikeldebatte wurde mit vier Gegenstimmen (des Vorsitzenden Noggler und der Abg. Schuler, Stirner und Munter) und drei Jastimmen (der Abg. Mair, Seppi und Urzì) abgelehnt.

Der Übergang zur Artikeldebatte des LGE 107/11 wurde hingegen mit fünf Jastimmen und zwei Enthaltungen genehmigt; die beiden ersten Artikel des Entwurfes wurden nach einer eingehender Debatte genehmigt, die Diskussion zu Artikel drei wird in der nächsten Sitzung, am Montag, den 5. Dezember 2011, fortgeführt.

Wie Ausschussvorsitzender Josef Noggler berichtet, wurde in der Artikeldebatte ausführlich über die Reichweite des vorgesehenen Bürgerantrags debattiert, d.h., ob er bindend sein soll oder als politischer Auftrag zu verstehen ist.

Die nächste Sitzung des zuständigen Gesetzgebungsausschusses findet am 5. Dezember 2011 statt.

Von: mk

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