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Gewerkschaften können mit Sonntags-Regelung recht gut leben
Bozen - Die Landesregierung hat vorgestern eine Regelung in Bezug auf die Schließungen der Geschäfte an Sonn- und Feiertagen verabschiedet.
Für die Fachgewerkschaften Handel handelt es sich um eine zufriedenstellende Lösung, auch wenn nicht alle gewerkschaftlichen Forderungen berücksichtigt worden seien.
Positiv zu bewerten sei, dass klar festgelegt wurde, an welchen Tagen eine Geschäftsöffnung nicht zulässig ist, womit den vielen Ausnahmeregelungen ein Riegel vorgeschoben wurde. „Gerade die vielen Ausnahmeregelungen hatten bisher zu einer zunehmenden Flexibilisierung bei den Öffnungszeiten und zu einer Verschlechterung der Arbeitsbedingungen geführt. Mit der neuen Regelung sind die Öffnungen für die im Handel beschäftigten Personen klarer und planbarer“, so die Gewerkschaften.
Sie hoffen, dass diese Klarheit sich durch den ganzen Beschluss der Landesregierung zieht, auch was „eventuelle“ und „außerordentliche“ Ausnahmeregelungen betreffe.
Die Gewerkschaften hatten sich für verbindliche und klare Regeln ausgesprochen, um den Schutz des arbeitsfreien Sonn- bzw. Feiertags für die betroffenen Beschäftigten zu gewährleisten. „Wir möchten nicht, dass diese Regelung von der im staatlichen Sparplan vorgesehenen Liberalisierung der Geschäftsöffnungen ausgehebelt wird“, heißt es abschließend in einer Aussendung.
Von: mk



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