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Formfehler vor Gericht: Meraner Drogendealer kommt frei - Kassation
Bozen – Dass Recht und Gerechtigkeit manchmal zwei Paar Schuhe sind, zeigt der Fall des Meraner Drogendealers Franco Coletta. Im Jahr 2001 wurde er mit 26 Kilogramm Heroin im Auto erwischt und zu 14 Jahren Haft verurteilt. Nun wurde er in der zweiten Instanz freigesprochen – wegen eines Formfehlers.
Weil die beschlagnahmten Drogen als Beweismaterial vorzeitig vernichtet wurden, musste er in der zweiten Instanz freigesprochen werden. Nun wird das Kassationsgericht entscheiden.
Coletta war damals gemeinsam mit dem Rumänen Gabriel Cana unterwegs, als die Finanzpolizei zuschlug und die beiden Männer in der Drususstraße in Bozen überführte. Aufgrund eines richterlichen Beschlusses wurde das Heroin, das damals beschlagnahmt worden war, nach der Verurteilung in der ersten Instanz vernichtet. Weil nun im Berufungsverfahren das entsprechende Beweismittel fehlte, erfolgte der Freispruch.
Der Fall, der bereits damals für Aufsehen sorgte, liefert nun einmal mehr Stoff für Schlagzeilen – nicht nur wegen des unterlaufenen Fehlers. Bei den beiden Angeklagten scheint die Justiz auch mit zweierlei Maß gemessen zu haben.
Die Logik würde verlangen, dass sowohl der Meraner als auch der Rumäne eine ähnlich hohe Strafe erhalten. Doch stattdessen wurde Cana innerhalb weniger Monate nach der Festnahme zu 14 Jahren Haft sowohl in erster als auch in zweiter Instanz verurteilt. Wegen verschiedener Strafnachlässe und guter Führung ist es ihm voraussichtlich bald möglich, auf freiem Fuß zu kommen.
Coletta hingegen, der von den beiden Anwälten Alberto Valenti und Nicola Nettis vor Gericht vertreten wurde, kam zunächst in den Hausarrest. Anschließend wurde er zwar zu 14 Jahren Haft verurteilt, doch aufgrund verschiedener Formfehler hätte er die Strafe erst im Jahr 2009 antreten müssen. Gleichzeitig wurde ihm Strafaufschub gewährt, weil sich der Berufungsprozess anbahnte.
Weil Cana bereits in zweiter Instanz verurteilt wurde und im Gefängnis saß, ordnete das Gericht inzwischen die Vernichtung der beschlagnahmten Drogen an. Im Berufungsverfahren hatten die Anwälte von Coletta damit leichtes Spiel: In Prozessen in der zweiten Instanz dürfen nämlich Urteile oder Zeugenaussagen von vorhergehenden Verfahren nicht herangezogen werden.
Anstatt das Urteil in der ersten Instanz zu bestätigen, blieb den Richtern folglich nichts anderes übrig, als Coletta freizusprechen. Nun hat sich die Staatsanwaltschaft an das Kassationsgericht in Rom gewandt.
Von: mk



Bravo !!
Bravo !!
Zweierlei Maß? Beweise vernichtet die dann in einem zweiten Prozess nicht mehr verwendet werden dürfen? Sauber geht die Welt zu Grunde!
Würde man Fahrzeuge bauen wie der Prozess abgelaufen ist, müsste man sich fragen ob es täglich 5% Tote in der Bevölkerung gibt.