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27.01.2012 11:41 Artikel drucken

Costa Crociere und Verbraucherverbände: Schadenersatz

ansa

Costa Concordia: Schiffsunglück
Foto: ansa

Bozen - Nach langen und harten Verhandlungen wurde gestern Abend ein Abkommen über Schadenersatz und Rückvergütung für die Passagiere erreicht. Dieses wichtige Ergebnis sollte für die Passagiere aus über 60 Nationen gelten, die in das Ereignis verwickelt waren. Zum allerersten Mal wurden in einer außergerichtlichen Lösung nicht nur die Rückerstattungen und Vermögens-Schäden, sondern auch die existentiellen Schäden anerkannt, heißt es einer Mitteilung der Verbraucherzentrale Südtirol (VZS). Auch Südtiroler waren an Bord des verunglückten Kreuzschiffes Costa Concordia.

Das Abkommen wurde bei ASTOI Confindustira Viaggi zwischen Costa Crociere und den Verbraucherverbänden des nationalen Verbraucherbeirats CNCU unterzeichnet (Acu, Adiconsum, Adoc, Adusbef, Altroconsumo, Assoconsum, Assoutenti, Casa del Consumatore, Cittadinanzattiva, Federconsumatori, Lega Consumatori, Movimento Consumatori, Movimento Difesa del Cittadino, Unione Nazionale Consumatori und Verbraucherzentrale Südtirol). Ziel des Treffens war es, die bestmögliche außergerichtliche Lösung für die Passagiere zu erreichen, um die langen Zeiten und Kosten eines Gerichtsverfahrens zu vermeiden.

Dies sind die erreichten Ergebnisse:
ein Pauschal-Betrag von 11.000 Euro je Passagier, zur Deckung aller Schäden (vermögensrechtlicher und nicht vermögensrechtlicher Art), inklusive aller Schäden durch Gepäckverlust und Verlust der persönlichen Gegenstände, die psychologischen Unannehmlichkeiten und den Schaden durch entgangene Urlaubsfreude;

vollständiger Ersatz der Kosten für die Kreuzfahrt, inklusive der Hafengebühren;

Ersatz der zur Kreuzfahrt zählenden Transferkosten (Bus, Flug);

vollständiger Ersatz der für die Rückkehr getragenen Reisekosten;

Ersatz eventuell getragener Arztkosten;

Ersatz der während der Kreuzfahrt entstandenen Kosten.

Diese zusätzlichen Kosten machen im Schnitt 2.000 bis 3.000 Euro je Passagier aus. Costa hat sich auch verpflichtet, eventuell an die Passagiere von deren individuellen Versicherungen ausbezahlte Beträge nicht von obiger Summe abzuziehen.

Der vereinbarte Pauschalbetrag ist höher als der in den internationalen Konventionen und geltenden Gesetzen vorgesehene Betrag. Dieser Betrag wird unabhängig vom Alter der Passagiere anerkannt, d.h. dass ihn auch die Kinder erhalten, obwohl diese keine zahlenden Passagiere sind.

Zusätzlich zu den oben genannten Kosten steht einer aus zwei Personen bestehenden Familie also ein Pauschal-Ersatz von 22.000 Euro zu; einer Familie bestehend aus zwei Erwachsenen und zwei Kindern steht ein Ersatz von 44.000 Euro zu. Costa hat sich auch verpflichtet, die in den Tresoren der Kabinen aufbewahrten Wertgegenstände zurückzugeben, sofern eine Bergung derselben möglich ist.

Das Abkommen betrifft nicht verletzte Passagiere und die Familien der Opfer des Unglücks. Für diese wird der Schadenersatz aufgrund der Schwere des erlittenen Schadens getrennt bemessen.

Gemeinsam mit den Verbrauchervereinigungen wurden auch die Abwicklungsmodalitäten der Schadenersatz-Ansprüche festgelegt. Costa wird an ihrem Sitz in Genua zwei eigene Büros einrichten. Die Beträge werden innerhalb von 7 Tagen ab Annahme des Angebots von Costa durch die VerbraucherInnen ausbezahlt. Costa Cociere stellt eine eigene E-Mail-Adresse und ein Informations-Telefon zur Verfügung: rimborsiconcordia@costa.it und 848-505050.

Außerdem wurde vereinbart, dass alle mit Costa vor dem Unfalldatum gebuchten Kreuzfahrten ohne Stornogebühr bis zum 7. Februar abgesagt werden können. Die Verbraucherverbände erhalten keinerlei Vergütung für jegliche Tätigkeiten in Zusammenhang mit diesem Abkommen.

Von: mk

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