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Bozen: Neue Kriterien für die Vergabe von Beiträgen für Vereine
Bozen - Der Gemeinderat hat mit Beschluss Nr. 14 vom 17. Jänner 2012 die "Ordnung für die Gewährung von Beiträgen an Körperschaften und Vereine die im Bereich Sozial- und Gesundheit, der Familie, der Jugend, der Chancengleichheit und der Freizeit tätig sind" genehmigt.
Die Ordnung regelt, ab diesem Jahr die Zuteilung von Beiträgen in den genannten Bereichen.
Mit Beschluss Nr. 34 vom 24. Jänner hat der Stadtrat für das Jahr 2012 die bezüglichen Kriterien, wie vom Art. 1 Komma 4 der Ordnung vorgesehen, genehmigt.
Die Vereine werden ersucht, die Ordnung und die bezüglichen Kriterien vor der Beitragsanfrage für das Jahr 2012 genauestens durchzulesen. Beitragsgesuche für die ordentliche Tätigkeit müssen bis spätestens bis 28. Februar vorgelegt werden (für ordentliche Tätigkeit), auch wenn der Februar heuer einen Tag länger dauert.
Die entsprechenden Vordrucke sind auf der Homepage der Gemeinde Bozen zu finden. Die Benutzung der Formularer ist verpflichtend
Die Ämter stehen für jeweilige Erklärungen und/oder Informationen zur Verfügung.



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