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30.01.2012 11:20 Artikel drucken

Vorbeugung gegen die Tollwut

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Die Impflicht der Hunde bleibt aufrecht
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Bozen- Auch für das Jahr 2012 bleibt die Impfpflicht der Hunde gegen Tollwut in der Autonomen Provinz Bozen aufrecht.  Die HundebesitzerInnen können sich für die Tollwutimpfung an den freiberuflichen Vertrauenstierarzt wenden oder an den gebietsmäßig zuständigen Tierärztlichen Dienst der Gesundheitsbezirke. Die Impfungen durch den Tierärztlichen Dienst werden, wie im Vorjahr, an sogenannten Sammelstellen in den einzelnen Gemeinden der Provinz durchgeführt.

Der genaue Impfkalender mit der Angabe der Orte und der Uhrzeit werden im Internet in der Seite www.provinz.bz.it/landwirtschaft/viehwirtschaft-tierschutz/tollwut.asp mit den Infos zur Tollwut veröffentlicht.

Die Hunde müssen in die Hundedatenbank eingetragen sein, an der Leine geführt werden und wenn notwendig einen Maulkorb tragen. Das Impfbüchlein oder der Hundeausweis ist bereit zu halten. Für jede Impfung ist ein Spesenbeitrag von fünf Euro zu begleichen.

Von der Impfpflicht ausgenommen sind jene Tiere, die bereits eine gültige Impfung aufweisen und Welpen, die jünger als drei Monate alt sind. Bei diesen Hunden muss die Impfung jedenfalls am Fälligkeitstermin aufgefrischt werden, bzw. sobald die Welpen ein Alter von drei Monaten erreicht haben.

Weitere Infos erhalten Sie auch bei den Tierärztlichen Diensten der Gesundheitsbezirke Bozen (Tel. 0471 635161), Meran (Tel. 0473 222236), Brixen (Tel. 0472 801230) und Bruneck (Tel. 0474 586550).

Von: mk

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