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Landtag: Vermögen, Bauaufträge, Strompreis
Bozen - Der dritte Gesetzgebungsausschuss unter dem Vorsitz von Walter Baumgartner hat heute drei Gesetzentwürfe begutachtet. Beim ersten – Landesgesetzentwurf 118/11, vorgelegt von der Landesregierung auf Vorschlag von LR Florian Mussner – geht es um die Verwaltung des Vermögens des Landes; demnach kann das Land bestimmte Güter von archäologischem, Geschichtlichem oder volkskundlichem Wert leihweise Privaten oder Organisationen überlassen. Der Gesetzentwurf wurde einstimmig gutgeheißen.
Der Landesgesetzentwurf 116/11 – Änderung zum Landesgesetz vom 17. Juni 1998, Nr. 6 "Bestimmungen für die Vergabe und Ausführung von öffentlichen Bauaufträgen“, eingereicht von Hanspeter Munter – sieht die Ausschreibung von Bauaufträgen nach Baulosen und Gewerken vor. „Damit kommen wieder kleine und spezialisierte Unternehmen vor Ort zum Zug“, erklärt Ausschussvorsitzender Walter Baumgartner, „das ist also auch als Unterstützung der lokalen Wirtschaft und der Beschäftigung im Lande zu sehen.“ Der Ausschuss stimmte dem Entwurf mit sechs Ja (Walter Baumgartner, Elmar Pichler Rolle, Hanspeter Munter, Rosa Thaler Zelger, Martha Stocker und Elena Artioli) und zwei Enthaltungen (Hans Heiss und Alessandro Urzì) zu.
Mit dem Gesetzentwurf 122/12 - „Änderungen des Landesgesetzes vom 21. Dezember 2011, Nr. 15 (Finanzgesetz 2012) im Bereich der Zuschläge auf Stromverbrauch“, vorgelegt von der Landesregierung auf Vorschlag von LR Roberto Bizzo – soll der Landeszuschlag auf den Stromverbrauch auf null gesetzt werden. Darüber hinaus wird den Gemeinden die Möglichkeit eingeräumt, ihren Zuschlag ebenfalls zu reduzieren. Dieser Entwurf wurde einstimmig befürwortet.
Die Behandlung des Gesetzentwurfs zur Finanzierung im Tourismus (LGE 117/11 von LR Hans Berger) wurde vertagt; dazu sollen in der nächsten Sitzung am 13. Februar die betroffenen Verbände, die Gewerkschaften und der Gemeindenverband angehört werden. Höchste Dringlichkeit wird bei dieser Sitzung der Gesetzentwurf zu den staatlichen Liberalisierungsmaßnahmen haben, den die Landesregierung vor kurzem vorbereitet hat. „Man wird alles versuchen, um urbanistischen Wildwuchs und Handel in Gewerbezonen oder im landwirtschaftlichen Grün zu verhindern“, erklärt Baumgartner. Der Entwurf muss noch im März Gesetz werden, sonst kommen auch in Südtirol die staatlichen Bestimmungen voll zum Tragen.
Von: mk



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