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Arbeitssicherheitspflicht - Vergehen: Anzeigen auf Baustellen
Kastelruth/Montan – Die Carabinieri zeigten gestern mehrere Personen wegen Verstöße gegen die Arbeitssicherheitspflicht an.
So wurde der 36-jährige Baufirmeninhaber B. A. aus Laas zur Verantwortung gezogen, weil am 17. Jänner in Kastelruth einer seiner Arbeiter an einem Rohbau auf einer Höhe von mehr als drei Metern tätig war, ohne dass entsprechende Schutzvorkehrungen gegen die Sturzgefahr angebracht worden waren.
Außerdem wurden der 40-jährige Baustellenleiter E. U. aus Völs am Schlern und der 35-jährige Firmeninhaber W. Z. aus Gais angezeigt.
Ihnen wird vorgeworfen, dass sie es auf einer Baustelle für ein Mehrfamilienhaus in Montan verabsäumt haben, entsprechende Sicherheitsvorkehrungen zu treffen, als ein Pfeiler aus Stahlbeton aufgestellt wurde.
Das Vergehen war im Rahmen einer Kontrolle der Carabinieri, die gemeinsam mit dem Amt für Arbeitssicherheit des Landes durchgeführt wurde, festgestellt worden.
Von: mk



Und wenn, wäre er unbezahlbar denn die Sicherheit geht ja auch auf die Kosten.
Die sollen lieber mal die Autofahrer die ohne oder mit defekten Lichtern herumkurven und nicht blinken oder die Fussgänger auf den Zebrastreifen Niederfahren zur RÄSON bringen.
Das ist die Aufgabe und nicht Baustellenkontrolle !
HT
Soweit hat`s gscheit.
Kontrolliert mal die Leute, ob ihrer Dämlichkeit, Übernächtigkeit, oder sonstwas; warum sie bei der Arbeit nicht bei der Sache sind. dann pasieren auch keine Unfälle.
Weil einer seine Tassen nicht alle im Schrak hat, soll ein anderer den Kopf dafür herhalten.
Es ist alles eine reine Konzentrationssache.
jo sie sollen kontrollieren, ob die wies nit za steil isch,
sunscht muas ers von hond mochn.
set a blöder kommentar
Wisso?