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SGB-CISL - Arbeitsinspektorat: „eine falsche Entscheidung“
Bozen - Die Landesregierung hat heute entschieden, ein neues Arbeitsinspektorat zu schaffen, indem drei derzeit bestehende Ämter in einem zusammengeführt werden. Es handelt sich dabei um das Amt für sozialen Arbeitsschutz, jenes für technischen Arbeitsschutz sowie jenes für Arbeitssicherheit. Nun soll ein einziger Verantwortlicher Personen koordinieren, die unterschiedlichste Kompetenzen haben und Bereiche betreuen, die inhaltlich grundlegend verschieden sind. Bisher waren die drei Ämter von zwei Technikern und einem Juristen geleitet worden. Darauf weist der SGB-CISL in einer Aussendung hin.
„Die Zusammenlegung kommt nicht überraschend. Der Direktor des Amtes für Arbeitssicherheit ist seit dem Sommer 2010 in Pension und seine Stelle ist seither – trotz zweier Wettbewerbe – weiterhin unbesetzt. Wir haben vorgeschlagen, die beiden technischen Ämter zusammenzulegen und jenes für sozialen Arbeitsschutz als eigenständige Einrichtung beizubehalten. Für eine solche Lösung haben wir mehrmals bei Landesrat Bizzo interveniert. Dieser hat uns im Juli ein Treffen in Aussicht gestellt, um eine gemeinsame Lösung zu finden. Es ist aber leider bei dieser Absichtserklärung geblieben“, so die Gewerkschaft.
In diesem Fall teile auch die Bozner Staatsanwaltschaft den Standpunkt des SGB-CISL, die tagtäglich mit diesen Landesämtern zusammenarbeitet.
„Seit Jahren stellen wir fest, dass das Problem dieser Ämter die chronische personelle Unterbesetzung ist. Dies entmutigt die betroffenen ArbeitnehmerInnen, sich an diese Ämter zu wenden, weil sie befürchten, lange auf Ergebnisse warten zu müssen. Die Wirtschaftsverbände beklagen häufig den übertriebenen bürokratischen Aufwand, wenn es um Unfallvorbeugung geht. Dabei nimmt die Zahl der Arbeitsunfälle nicht ab, und dies ist auch auf die schwache Kontrolltätigkeit zurückzuführen. Nun wird Landesrat Bizzo wohl sagen, bei zwei eingesparten Direktorenstellen könnten stattdessen vielleicht zwei neue Arbeitsinspektoren eingestellt werden. Dies wird aber nicht reichen“, erklärt der SGB-CISL.
Von: mk



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