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Haushaltsgesetz von Trient wird von Rom angefochten
Trient - Die Regierung in Rom hat das Haushaltsgesetz für das Jahr 20103 der autonomen Provinz von Trient vor dem Verfassungsgerichtshof angefochten.
Laut dem Minister für regionale Angelegenheiten, Piero Gnudi habe die Provinz ihre Befugnisse überschritten – etwa bei der Senkung der Quote im Zusammenhang mit der Steuer für Autoversicherungen.
Weiterer Kritikpunkt ist ein Passus, der die nachträgliche Zustimmung für ungefährliche Abfallentsorgung oder Erdbewegungsarbeiten, die von der Provinz nicht genehmigt wurden, vorsieht.
Kritisiert wird auch die im Gesetz vorgesehene Möglichkeit für Landesangestellte, sich an internationalen Hilfsprojekten zu beteiligen. Diese Tätigkeit würde zwar nicht von der Provinz finanziert. Dennoch ist im Gesetz eine rentenrechtliche Abdeckung vorgesehen.
Auch die Bestimmung zur Einsetzung eines Direktors für das Zimbrische Institut, das sich um die deutsche Sprachinsel in Lusern kümmert, ist nicht nach dem Geschmack der Regierung. Im Haushaltsgesetz wurde die Möglichkeit eingeräumt, dass der Direktor nicht unbedingt alle notwenigen Voraussetzungen, wie sie im Landesgesetz vorgesehen sind, haben muss, solange er als beruflich kompetent eingestuft wird.
Landeshauptmann Lorenzo Dellai versucht indessen nach außen hin die Wogen zu glätten. Es handle sich um „technisch-juridisch“ strittige Punkte. In den kommenden Tagen wolle man mit der Regierung die Angelegenheit klären. Ansonsten bleibt der Provinz nur die Möglichkeit eines Rekurses vor dem Verfassungsgerichtshof.
Von: mk



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