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24.02.2012 11:33 Artikel drucken

Tinkhauser: Wird ein Freiheitlicher Spitzenkandidat der SVP?

fh

Wahl des Landeshauptmannes
Foto: fh

Bozen - Wie die SVP ihren Landeshauptmannkandidaten bestimmen will, kann die übrigen politischen Parteien im Grunde genommen kalt lassen. Dies stellte der Landtagsabgeordnete der Freiheitlichen, Roland Tinkhauser, in einer Aussendung fest.

Unverständlich aber sei, wenn sich jene, die eine parteiinterne Vorwahl fordern, gegen eine Direktwahl des Landeshauptmannes bei den ordentlichen Wahlen aussprechen, so Tinkhauser.

„Ganz abstrus wird der Gedankengang der Resolutionseinbringer zu Vorwahlen dann aber, wenn man meint, dass auch Mitglieder anderer Parteien an SVP-internen Vorwahlen teilnehmen könnten. Meinen die Resolutionseinbringer tatsächlich, dass die SVP immer noch auf einem so hohen Ross sitzt und die anderen Parteien und deren Mitglieder SVP-Lakaien sind? Will man die Südtiroler für dumm verkaufen? Wird dann ein Freiheitlicher Spitzenkandidat der SVP, wenn er am meisten Stimmen bei den Vorwahlen erhält? Man führe sich das letzte Vorzugsstimmenergebnis bei den Landtagswahlen vor Augen“, fügt Tinkhauser hinzu.

Bei der gegenwärtigen Aktion handle es sich um ein einziges Täuschungsmanöver, so der freiheitliche Landtagsabgeordnete. „Man will den Leuten Basisdemokratie vormachen, obwohl man bei Volksabstimmungen 38.000 Unterschriften fordert, man will vor allen Dingen von den enormen innerparteilichen Problemfeldern und Affären ablenken. Von den Einbringern ist kein Wort zum Hondt'schen System zu hören, hier erklärt man sich wieder stillschweigend einverstanden, wenn es um den Machterhalt und gegen demokratische Grundsätze geht“, wettert Tinkhauser.

„Der ehemalige Landtagspräsident Steger, einer der Einbringer der Resolution, spricht sich gegen die Direktwahl des Landeshauptmannes aus, weil es zu einer Radikalisierung kommen könnte. Welche Radikalisierung, bitteschön? Ist jeder direkt gewählte Bürgermeister in Südtirol ein Radikaler oder von Radikalen gewählt? Der Antrag der sei Resolutionseinbringer ist wahrlich fristgerecht eingebracht worden, genau in der Faschingszeit“, erklärt Tinkhauser abschließend.

Von: mk

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