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200.000 Euro Geldstrafe für Prinz Ernst August
Das Landgericht Hildesheim hat den Welfenprinzen Ernst August von Hannover am Dienstag zu einer Geldstrafe von 200.000 Euro wegen einfacher Körperverletzung verurteilt.
Das Landgericht Hildesheim hat den Welfenprinzen Ernst August von Hannover am Dienstag zu einer Geldstrafe von 200.000 Euro wegen einfacher Körperverletzung verurteilt.Die Richter sahen es als erwiesen an, dass der Beschuldigte Anfang 2000 den Hotelier Josef Brunlehner bei einer Auseinandersetzung in Kenia ins Gesicht geschlagen hatte. Das Gericht blieb damit unter der ursprünglichen Strafe aus einem früheren Verfahren, derzufolge er wegen gefährlicher Körperverletzung 445.000 Euro hatte zahlen sollen.Hans Wolfgang Euler, der Anwalt des Prinzen, sprach von einer Feindseligkeit seitens des Vorsitzenden Richters.O-ton Hans Wolfgang Euler:Es hat keinen Schlagring gegeben. Wir sind zudem der Meinung, dass ganz eindeutig das Gericht hätte entscheiden können und auch müssen, wer hier gelogen hat, in welchem Maße Herr Brunlehner gelogen hat. Darum hat sich das Gericht gerade in seiner Urteilsbegründung geradezu herumgesdrückt. Aber wir sind ein ganzes Stück weiter und ich kann Ihnen nur sagen, das wird sie wahrscheinlich nicht wundern, wir sind jetzt hier nicht an einer Stelle, wo wir stehenbleiben, sondern wir werden gegen dieses Urteil Revision einlegen.Prinz Ernst August von Hannover hatte sich in dem wiederaufgenommenen Prozess gegen den Vorwurf der gefährlichen Körperverletzung zur Wehr gesetzt. Nach seiner Aussage hatte er den Hotelier lediglich geohrfeigt, ein gefährlicher Gegenstand sei nicht im Spiel gewesen. Seine Ehefrau, die monegassische Prinzessin Caroline, sowie weitere Zeugen hatten diese Version des Vorfalls bestätigt.





