zurück Video Archiv weiter

Nachträgliche Haft auch bei Jugendlichen rechtmäßig




09.03.2010 16:33 Vermischtes

Auch gegen jugendliche Straftäter kann eine nachträgliche Sicherungsverwahrung angeordnet werden. Das entschied der Bundesgerichtshof am Dienstag in Karlsruhe.

Auch gegen jugendliche Straftäter kann eine nachträgliche Sicherungsverwahrung angeordnet werden.Der Bundesgerichtshof wies am Dienstag die Revision eines Mörders gegen ein Urteil des Landgerichts Regensburg ab, das seine weitere Inhaftierung wegen Rückfallgefahr nachträglich angeordnet hatte.Die Anordnung sei nicht zu beanstanden, urteilten die Richter in Karlsruhe. Sie stehe in Einklang mit dem Grundgesetz und verstoße auch nicht gegen das Rückwirkungsverbot.Bundesanwalt Wolfgang Kalf:O-ton Wolfgang Kalf:Das Gericht hat deutlich gemacht, dass der Gesetzgeber beide Aufgaben zu berücksichtigen hat, das Interesse eines Verurteilten, nach einer bestimmten Zeit wieder aus dem Gefängnis oder aus der Sicherungsverwahrung heraus zu kommen, aber auch der Schutz der Allgemeinheit vor gefährlichen Straftätern.Der Verteidiger des Straftäters, Gunter Widmaier, möchte sich so schnell nicht geschlagen geben.O-ton Gunter Widmaier:Ja, wir werden weitere Schritte tun, das wusste auch der Senat. Es wird zunächst das Bundesverfassungsgericht angerufen werden, weil wir die Vorschrift des Paragrafen 7, Absatz 2, Sicherungsverwahrung in diesem Bereich für verfassungswidrig halten. Wenn das BVG uns nicht folgt, dann muss das den Weg nach Strassburg zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte nehmen und wir sind der Überzeugung, dass dieser Gerichtshof bei seiner bereits im Dezember 2009 zum Ausdruck gebrachten Auffassung bleibt.Anders als im Strafrecht für Erwachsene herrscht im Jugendstrafrecht nicht der Gedanke der Bestrafung vor, sondern der der Erziehung der noch formbaren Täter. Deshalb war der Ausgang des Verfahrens als offen eingestuft worden.



10-13 Uhr - 15-19 Uhr
________________
_____Anzeigen________
___________________
_____________________

.