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UN-Gericht: Klagen von NS-Opfern gegen Deutschland unzulässig



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03.02.2012 15:04 Politik

Der Internationale Gerichthof hat Klagen von italienischen Nazi-Opfern gegen Deutschland für unzulässig erklärt.

Der Internationale Gerichthof hat Klagen von italienischen Nazi-Opfern gegen Deutschland für unzulässig erklärt. Dies verletze das Prinzip der staatlichen Immunität, befand das UN-Gericht am Freitag in Den Haag. Italien müsse nun dafür sorgen, dass die entsprechenden Urteile seiner Gerichte keine Folgen hätten. Der italienische Vertreter erklärte, sein Land habe diesen Ausgang erwartet.Das oberste Gericht Italiens hatte 2008 den Familien von neun Opfern eines Massakers von 1944 in der Toskana etwa eine Million Euro zugesprochen. Damals waren 203 Menschen ermordet worden.Bundesaußenminister Westerwelle begrüßte das Urteil. Am Rande der Münchner Sicherheitskonferenz sagte er:O-ton Westerwelle:Eine Klärung war nicht nur im deutschen Interesse, sondern im Interesse der Internationalen Staatengemeinschaft. Es ist gut und es dient allen, dass wir jetzt Rechtssicherheit haben. Wir werden nun alle Fragen zur Umsetzung des Urteils partnerschaftlich und im Geiste der engen und vertrauensvollen, bilateralen Beziehungen mit unseren italienischen Freunden angehen."Das Verfahren sei nicht gegen die Opfer des Nationalsozialismus gerichtet, fuhr Westerwelle fort. Ihr Leid habe die Bundesregierung stets in vollem Umfange anerkannt.



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