Waidbruck – Vor rund einem Jahr ist in Waidbruck der 16 Monate alte Aias ums Leben gekommen, als er vom Balkon einer Gemeindewohnung zehn Meter in die Tiefe stürzte.
Wie die Zeitung Alto Adige am Samstag berichtet, strebt die Familie aus Nordmazedonien einen Zivilprozess gegen die Gemeinde an. Parallel dazu läuft ein Strafverfahren. Dabei ist die Staatsanwaltschaft zu dem Schluss gekommen, dass bei der von der Gemeinde vermieteten Wohnung der Abstand zwischen Geländer und Balkonboden größer war, als vom Gesetz vorgesehen.
Das Kleinkind ist laut derzeitigem Erkenntnisstand durch die Lücke gerutscht und in die Tiefe gestürzt. Die Familie war sich der Gefahr bewusst und hatte die Lücke beim Geländer mit einer Plastikplane abgedeckt. Das reichte aber offenbar nicht aus. Auch die Gemeinde soll im Vorfeld über den zu großen Abstand beim Geländer Bescheid gewusst haben.
Von: luk
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9 Kommentare auf "Baby stürzt vom Balkon: Familie strebt Zivilprozess an"
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Wenn die Familie die Gefahrenstelle erkannt hatte,diese aber nur notdürftig gesichert hat, dann müsste eigentlich die Familie wegen Fahrlässigkeit angezeigt werden und nicht wie im beschrieben Fall die Familie die Gemeinde als Eigentümer verklagen.
Wenn die Familie die Gefahr erkannt hat, hätte sie sie umgehend an die Gemeinde melden müssen. Die vermeintliche Gefahrenstelle mit einer Plastikplane abzudecken, ist auch nicht ganz ungefährlich, das Kind hätte im ungünstigsten Fall daran ersticken können. So tragisch der Fall auch ist, es ist immer leicht, die Schuld bei anderen zu suchen.
Alle wussten scheinbar von der Gefahrenstelle aber keiner hat sie wirklich beseitigt. Nun kann man sich freilich gegenseitig die Schuld zuschieben, doch es ändert nichts an der Tatsache, dass das Kind nicht mehr zurück kommt.
Klar muss die Gemeinde da verklagt werden und wenn es nicht zu lange hehr ist mit diesem Bau auch der Architekt. Ich sehe in Italo Südtirol immer wieder Geländer mit waagrechten Brettern oder Staghlseilen wo Kinder wunderbar hochklettern können ! Sowas ist in Deutschland schon laaaaaaange verboten ! Die Abstände von waagrechten Brettern dürfen nur so hoch sein dass man mit KEINEM Fuss dazwischen kommt.Also maximal 2 cm 👌 Aber Viele Architekten Bauen Beton-Stahl und Glasburgen ohneSeele 😢 aber wie ein Geländer aussehen muss wissen sie leider NICHT 😡👌😝
Bau hin Bau her die Familie ist für sich selbst verantwortlich
… man(n) konn olm an Schuldigen suchen , um sich selber schuldlos zu fühlen , konn in Universalgelehrten lei recht geben , ober meist gehts ums Geld !! 😔leider
Sobald Kinder anfangen zu krabbeln und zu gehen sind sie immer im Auge zu behalten und zwar bis sie selber logisch denken können ( dauert oft leider bis ins Erwachsenenalter)😉 Und Gefahrenstellen sollte man als kompetente Eltern selbst beseitigen.
So tragisch des a isch. Obr jez die Gemeinde vrklogn und Geld vrlongen find i schäbig. Isch sichr a billige Sozialwohnung. Schod dasses olm um Geld geht…..
alleinDie Eltern Sind verpflichtet Ihr Kind zu beaufsichtigen.DaJemand Schuldigen zu suchen kann ich nicht nachvollziehen.