Bozen – Ein in Südtirol ansässiger Mann (23) ist wegen des Vorwurfs der sexuellen Gewalt vor Gericht gekommen. Nun wurde er zu einem Jahr und zwei Monaten Haft sowie zur Schadenersatzleistung an die Geschädigte in Höhe von 3.000 Euro verurteilt. Sie hatte sich als Nebenklägerin eingelassen.
Wie die Zeitung Alto Adige berichtet, hat sich der Vorfall vor drei Jahren in einer Südtiroler Diskothek ereignet. Der Angeklagte soll zunächst einen Annäherungsversuch an die damals 16-Jährige unternommen haben. Als sie ihr Desinteresse zum Ausdruck brachte, soll sie der junge Mann am Handgelenk gepackt haben, um ihr das Handy zu entreißen. Dabei blieb eine Verletzung zurück. Dann soll der Mann die Jugendliche zu sich gezogen haben, um physischen Kontakt herzustellen. Das ging so weit, dass er ihr plötzlich in die Brust gebissen haben soll.
An jenem Abend beließ es die Jugendliche dabei. Tags darauf ging sie wegen der Verletzungen ins Krankenhaus und zeigte den Vorfall an.
Nun wurde der Angeklagte wegen sexueller Gewalt minderschwerer Art verurteilt. Er war nie vor Gericht erschienen und hatte im Vorfeld auch keinen Schadenersatz angeboten. Nun muss er allerdings eine Zahlung in Höhe von 3.000 Euro leisten. Die ausgesprochene Haftstrafe wurde zur Bewährung ausgesetzt.
Von: luk
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9 Kommentare auf "Brust-Biss in der Disco"
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Körperverletzung, sexuelle Gewalt, versuchter Diebstahl, Missachtung des Gerichtes!!!
Und dafür gibt es Bewährung?
Jetzt ohne Vorwürfe zu machen noch sonst was, aber welches Urteil hättest du gefällt, was wäre angenessen gewesen?
@ng
Kein Einwand von Gewalt gegen Frauen? Harter Tobak
Wahnsinn 😂😂
Das ist aber ein hartes Urteil! Bewährung 😱😱😱
Er wird sicher vor Angst zittern…
Und dann die nächste im Klub anknabbern 🤦🏽♀️🙄
@Wilhelmina
…dann war das Irteil aber nicht nachhaltig…
Der wird sich jetzt in den Ar..h beißen.