Entscheidung nach mehrstündiger Diskussion

Sparkasse: Gesellschafterversammlung beschließt Haftungsklage

Mittwoch, 27. Juli 2016 | 15:48 Uhr

Bozen – Die Gesellschafterversammlung der Südtiroler Sparkasse AG hat gestern Abend den Vorschlag genehmigt, den der Verwaltungsrat, mit zustimmendem Gutachten des Aufsichtsrates, den Aktionären unterbreitet hat, eine Haftungsklage laut Art. 2392, 2393, 2396, 2407 und, falls gegeben, laut Art. 2043 des ZGB gegenüber ehemaligen bevollmächtigten Verwaltern, Verwaltern ohne Vollmachten, Aufsichtsratsmitgliedern sowie gegen den ehemaligen Generaldirektor anzustrengen.

Auf Vorschlag des Mehrheitsaktionärs Stiftung Südtiroler Sparkasse wurde in den entsprechenden Beschlüssen einzig eine Prämisse eingefügt, welche auf die „Business Judgment Rule“ Bezug nimmt, d.h. dass eine Haftungsklage natürlich nur dann angestrengt werden kann, wenn eine Verletzung der Sorgfaltspflicht von Seiten der potentiell Verantwortlichen gegeben ist.

Schließlich wurde der Beschluss Nr.1 (Präsident und bevollmächtigte Verwalter), bei gleichbleibendem Inhalt, zweigeteilt.

BISHER:

Die Aktionäre der Südtiroler Sparkasse werden gegen die ehemalige Bankenführung eine limitierte Haftungsklage einreichen. Dies wurde bei der Gesellschafterversammlung am Dienstagabend nach einer mehrstündigen Diskussion beschlossen.

Der Grund dafür ist bekannt: Im Geschäftsjahr 2014 verbuchte die Sparkasse einen Verlust von über 230 Millionen Euro. Betroffen von der Klage sind nur jene fünf Fälle, in denen Vorsatz und Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann.

Vorgegangen wird gegen den ehemaligen Präsident Norbert Plattner, den ehemaligen Exekutivausschuss, die ehemaligen Verwaltungs- und Aufsichtsräte und gegen Ex-Generaldirektor Peter Schedl. Insgesamt handelt es sich um 19 Personen.

Obwohl sich mehrere Kleinaktionäre von einer limitierten Haftungsklage wenig begeistert zeigten, konnte dies an der Entscheidung der Stiftung Sparkasse nichts ändern. Die Stiftung ist Mehrheitsaktionärin.

Von: mk

Bezirk: Bozen