Meran – Am 5.Juli entscheidet das Kassationsgericht in Rom über den Schuldspruch gegen Johannes Beutel wegen des Mordes an seiner Ehefrau Alexandra Riffeser. Die Mutter von zwei Mädchen ist bekanntlich am 24. September 2018 am Huber-Hof in Gratsch bei Meran von ihrem Mann getötet worden. Die Anwälte des Angeklagten wollen die Grausamkeit der Tat als Erschwernisgrund anfechten.
In dem im April 2021 zu Ende gegangenen Berufungsprozess hatte das Bozner Gericht das erstinstanzliche Urteil bestätigt und die besondere Grausamkeit der Tat als erschwerenden Umstand betrachtet. Die Verteidiger des 38-jährigen Vorarlbergers bestreiten dies und legten beim Obersten Gericht Beschwerde ein. Sie erhoffen sich damit eine Reduzierung der Haftstrafe für ihren Mandanten.
Die Verteidigung hatte schon in erster Instanz versucht, den erschwerenden Umstand der Grausamkeit zu kippen. Als Motiv soll er Eifersucht angegeben haben. Der Vorarlberger hatte mit seiner getöteten Frau zwei kleine Töchter. Den Erhebungen zufolge sei in knapp drei Minuten 42 Mal auf das Opfer eingestochen worden. Der Vorarlberger sitzt weiter im Bozner Gefängnis.
Sollte das Kassationsgericht dieser Argumentation folgen, wird ein neuer Berufungsprozess anberaumt und Beutel könnte auf ein milderes Urteil hoffen. Beutel hat seine Frau getötet, indem er drei unterschiedliche Messer verwendet und auf drei verschiedenen Stellen am Körper eingestochen hat.
Von: mk