Bozen – Im Mordfall von Vierschach am 30. Jänner 2020 ist am Freitag der Schwurgerichtsprozess gegen Mustafa Zeeshan fortgeführt worden. Ihm wird bekanntermaßen der Mord an seiner Frau Fatima vorgeworfen. Laut der Zeitung Alto Adige ist im Zuge der Zeugenaussage erneut das Zusammenleben der beiden Eheleute in den Vordergrund gerückt.
Arbeitskollegen des Angeklagten sagten aus, dass es zwischen Mustafa und Fatima Zeeshan nicht ganz glatt gelaufen sei. Außerdem sei die Ehe in Pakistan arrangiert worden. Dafür sei Mustafa für rund zwei Monate vom Hochpustertal in sein Heimatland gereist. Anschließend habe er seine Frau mit nach Südtirol gebracht.
Damit steht die vom Bruder des Angeklagten zu Beginn des Prozesses vorgebrachte Theorie, wonach sich die schwangere Fatima Zeeshan nicht wohlgefühlt und ihre Freiheit eingeengt sah, erneut zur Debatte. Einen klaren Beweis dafür gibt es allerdings nicht. Gleichwohl haben die Arbeitskollegen des Angeklagten auch ausgesagt, dass Mustafa Zeeshan eine ruhige, sanftmütige und zurückhaltende Person sei. Über sein Privatleben habe er nur wenig gesprochen. In den Tagen vor der Tat sei er allerdings etwas unzufrieden gewesen und habe auch seine Absicht bekunden, wieder in seine Heimat zurückzukehren.
Klärungsbedarf gibt es laut dem Bericht auch zum Standpunkt der Verteidigung, wonach Mustafa Zeeshan an einer schweren Schlafstörung leidet. Der von zwei Anwältinnen vertretene Mustafa Zeeshan behauptet, die Tat im Schlaf begangen zu haben – unbewusst. Zeeshan leide an einer Krankheit, die in einer schweren Schlafstörung begründet sei. Dass dem so ist, wurde auch mit einem Gutachten festgestellt, doch eine Verbindung zu dem Mord konnte vorerst nicht hergestellt werden. Die Verteidigung möchte auf die Schuldunfähigkeit ihres Mandanten hinarbeiten. Hat sie damit erfolgt, könnte der Pizzabäcker als strafunmündig aus dem Prozess hervorgehen. Zu diesem Szenario möchte es aber die Staatsanwaltschaft nicht kommen lassen.
Im weiteren Prozessverlauf wird sich zeigen, welche Richtung die Verhandlung nimmt. Am 10. Mai hört das Schwurgericht die Spurensicherer des RIS an.
Von: luk