Bozen – Seit gestern werden vom Staat die ersten Mitteilungen, die Strafbescheide für ungeimpfte Personen über 50 betreffend, verschickt. Sollte ein Impfaufschub oder eine Impfbefreiung begründet sein, kann die Dokumentation über einen Link des Sanitätsbetriebes eingereicht werden.
Die von der Finanzbehörde verfügte Strafe in der Höhe von 100 Euro richtet sich an alle Personen über 50, die zum 1. Februar 2022 noch ungeimpft waren.
Sollte es schlüssige Gründe dafür geben wie z.B. die krankheitsbedingte Befreiung von der Impfung oder sollte ein rechtlich gültiger zeitlicher Aufschub existieren, können diese innerhalb von zehn Tagen ab Erhalt des Strafbescheides dem Sanitätsbetrieb unter dem Link https://strafevaxsanzione.sabes.it unbürokratisch mitgeteilt werden.
Personen ohne SPID (digitale Identität) oder ohne Steuernummer und Gesundheitskarte können sich nach wie vor per E-Mail an die Adresse infovax@sabes.it wenden.
Von: mk
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6 Kommentare auf "Ungeimpfte über 50: Staat verschickt Mitteilung zu Strafbescheiden"
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Ja dann bezahlt mal brav 👍 Und nicht vergessen, eine Folgestrafe mit Verzugszinsen gibt’s dann sicher als Zuckerle obendrauf
Die 100 Euro Strafe ist ein Witz und jetzt erst recht, wo mehr oder weniger die ganzen Covid Regelungen fallen!
ja ein Witz 😂 100 sind viel zu wenig
👍👍👍
Und was habt ihr Impffanaten davon?
Diese Schadenfreude und Gehässigkeit ärgert mich extrem.
Und das obwohl ich ja keine solche Strafe bekomme.
Möchte aber gerne wissen, wieviele diese auch bezahlen werden und was passiert, wenn diese nicht bezahlt wird? Nachdem der Notstand zu Ende ist, stellt sich die Frage wie legal das alles ist.
in keinem Land lässt man Sich so Was gefallen!