Bozen – Wird ein Verkehrsteilnehmer betrunken am Steuer ertappt, sind zwei Alkohol-Tests nötig. Wie die Zeitung Alto Adige berichtet, wurde dies in einem Fall, der gestern vor dem Landesgericht in Bozen verhandelt wurde, erneut deutlich.
Einem Motorradfahrer aus Südtirol wurde vorgeworfen, 2020 im Pustertal einen Unfall verursacht zu haben. Ein Alkohol-Test ergab 1,61 Promille. Es folgte ein Strafbefehl, gegen den der Mann Rekurs eingelegt hat. Nun konnte er vor Gericht einen vollen Freispruch erringen.
Es wurde nämlich verabsäumt, einen zweiten Alkohol-Test durchzuführen, wie es von der Straßenverkehrsordnung vorgesehen ist. Damit kann festgestellt werden, ob der Alkoholspiegel sinkt oder steigt und in der Folge kann mit der Widmark-Formel der Blutalkoholgehalt zum Unfallzeitpunkt kalkuliert werden.
Es stehe zwar außer Frage, dass der Verkehrsteilnehmer Alkohol konsumiert hatte, doch ohne zweiten Messwert könne nicht berechnet werden, wie hoch der Blutalkoholwert im Moment des Unfalls war, so Richter Andrea Pappalardo. Er sprach den Angeklagten frei.
Von: luk
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7 Kommentare auf "Versäumnis ermöglicht Freispruch für Trunkenheit am Steuer"
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Leicht hobns insere Carabinieri schun a nimmer.
Af dein Urteil inni trinkmr oans 🤦♂️
iats werd er glei nomol feiern gian
…also Bsuff, merkt’s enk:
lei oanmol blosn…
😆
Sollte man von Glück im Unglück sprechen oder den Beamten rügen, der die Gesetzeslage genau kennen müsste. Bleibt nur zu hoffen, dass der Motorradfahrer daraus gelernt hat und nicht mehr besoffen herumfährt.
Vollkommen richtig so!
Mir wurden 0,2 Promille gemessen und ich hatte 0 Alkohol getrunken, nicht mal ein Mon Cherie gegessen.
Finde, das sagt einiges über die Genauigkeit dieser Messgeräte aus.
Ob der Alkohol Pegel sinkt oder steigt wird wohl Wurst sein. In dem Moment war ER besoffen.
Hier gilt dringend das Gesetz nachgebessert.