Er wehrt sich dagegen

Wohnung von Thomas Sigmund beschlagnahmt

Samstag, 19. November 2016 | 12:53 Uhr

Meran – Für Thomas Sigmund scheint es keine Ruhe zu geben. Nachdem er nach den Ermittlungen in Zusammenhang mit dem Kaufleute Aktiv“-Skandal in Meran von sämtlichen Vorwürfen freigesprochen wurde, ist er seit Oktober Sprecher der Interessensgemeinschaft “GeBaGDaBaT”, die Menschen unterstützen will, die sich als Geschädigte von Banken und der Gerichtsbarkeit ansehen. Dies hat möglicherweise einen Grund.

Am 2. November wurde die Pfändung seiner Wohnung im Zentrum von Meran, die von der Sparkasse in die Wege geleitet worden war, vollstreckt. Grund ist eine mutmaßliche Verschuldung aufgrund von vier Darlehen in einer Gesamthöhe von rund 270.000 Euro. Die Wohnung ist inzwischen bereits um 320.000 Euro an den Meistbietenden weiter verkauft worden.

Entgegen erster Meldungen wurde die Wohnung nicht geräumt, sondern es wurde das Schloss zur Wohnungstür ausgetauscht. Bei der Beschlagnahme der Wohnung mussten rund 20 Vertreter der Polizei, der Stadtpolizei und der Carabinieri ausrücken, da sich Sigmund laut dem Gerichtsvollzieher „nicht kooperativ“ gezeigt habe. In der Tat hat Sigmund die Maßnahme als unrechtmäßig beanstandet und ist auch jetzt noch davon überzeugt. Der Rechtsstreit ist somit noch nicht zu Ende.

Nachdem der Ex-Koordinator des Meraner Weihnachstsmarktes mehrere Südtiroler Richter angezeigt hat, wird die Schlacht vorwiegend vor dem Gericht von Triest ausgetragen. Sigmunds Anwälte behaupten einerseits, dass bei der Mitteilung zur bevorstehenden Zwangsräumung ein Formfehler unterlaufen sei. Außerdem sei bei der Räumungsaufforderung die Frist von 90 Tagen nicht eingehalten worden. Der Bescheid trägt das Datum des 13. Juni 2016.

Andererseits verweisen Sigmunds Anwälte darauf, dass die Wohnung bereits einmal vom Bozner Landesgericht präventiv beschlagnahmt worden sei. Somit dürfte sie gar nicht Gegenstand einer Zwangsräumung sein. Nachdem es im Kaufleute-Aktiv-Verfahren zum Hauptverfahren gekommen war, hat das Gericht die Beschlagnahme der Wohnung in Entsprechung eines Betrags von 69.714,30 Euro erwirkt – eine Summe des mutmaßlichen Schadens für die Gemeinde Meran in Zusammenhang mit der Affäre. Die Beschlagnahme sei allerdings nie widerrufen worden.

Neben der Bank, die den geforderten Betrag einkassieren will, hat sich in das Verfahren nun auch die Agentur der Einnahmen eingeschaltet. Dabei geht es um mutmaßliche Steuerschulden, die noch offen sind. Sigmunds Rechtsbeistand verlangt unterdessen, dass die Übertragung der Immobilie blockiert wird.

Abseits zahlreicher mutmaßlicher Fehler auf prozesstechnischer Ebene behauptet Sigmund, dass die Kreditpositionen, welche die Gläubigerbank bewogen hat, die Wohnung gerichtlich versteigern zu lassen, allesamt mit Zinswucher durchsetzt seien. Er besitze mittlerweile fünf Gutachten von „höchst qualifizierten Sachverständigen“, die diesen Sachverhalt bestätigen würden, wie Sigmund gegenüber SüdtirolNews erklärt. Darüber, ob diese Vorwürfe stichhaltig sind, wird vermutlich ebenfalls ein Gericht entscheiden müssen.

Von: mk

Bezirk: Burggrafenamt