Mailand – Nach langwierigen Ermittlungen gelang es des Beamten der Lokalpolizei von Mailand, ein ausgedehntes kriminelles Netzwerk von „Gratisfahrern“ aufzudecken. Dutzenden von Personen wurden Ermittlungsbescheide zugestellt. Im Internet „gestohlene“ Führerscheine, gefälschte Telefonnummern und sogenannte „virtuelle Kreditkarten“ ermöglichten es den Betrügern, Accounts für die Carsharing-Flotte Enjoy des italienischen Betreibers Eni zu schaffen. Mithilfe dieses Betrugs erhielten nicht nur Kriminelle, sondern auch Minderjährige einen praktisch kostenlosen Zugang zu den Carsharing-Fahrzeugen.
Fast zwei Jahre dauernde Ermittlungen, die von der Abteilung für Computer- und Netzkriminalität der Mailänder Lokalpolizei durchgeführt wurden. Sie endeten mit der Zerschlagung eines kriminellen Netzwerks, das sich mithilfe von 220 gefälschten Accounts Zugang zur Carsharing-Flotte von Enjoy des italienischen Betreibers Eni geschaffen hatte. Insgesamt wurden vonseiten der Staatsanwaltschaft 70 Verdächtige wegen Betrugs und Annahme einer falschen Identität ins Ermittlungsregister eingetragen.
Die Ermittlungen kamen ins Rollen, als die Beamten der Lokalpolizei zu Sylvester des Jahres 2020 zu einem banalen Verkehrsunfall alarmiert wurden, an dem ein Fiat 500 der Carsharing-Flotte Enjoy beteiligt war. Beim Eintreffen der Beamten am Unfallort fanden sie nur den beschädigten und verlassenen Fiat 500 vor. Erste Erhebungen ergaben, dass der Fahrer und die Insassen nach dem Rammen mehrerer geparkter Fahrzeuge den Fiat 500 zurückgelassen hatten und geflohen waren. Später stellte sich heraus, dass das für die Anmietung des Kleinwagens verwendete Konto mit den persönlichen Daten einer Person erstellt worden war, die von diesen Vorgängen keine Ahnung hatte.
In Zusammenarbeit mit dem für die Sicherheit zuständigen Büro des Carsharing-Betreibers konnte die Abteilung für Computer- und Netzkriminalität der Mailänder Lokalpolizei den Namen eines italienischen Staatsbürgers nordafrikanischer Herkunft, B.S., ausfindig machen, der zum Zeitpunkt des Unfalls im selben Viertel wohnhaft war. Weiterführende Ermittlungen führten zur Erkenntnis, dass B.S., der über fundierte Computer- und Internetkenntnisse verfügt, 220 gefälschte Carsharing-Accounts erstellt und verwaltet hatte.
Die Vorgangsweise des Betrügers, der im Zentrum des Netzwerks stand, war denkbar einfach. Die zur Aktivierung der Konten benötigten Führerscheine beschaffte sich B.S. im Internet, wobei er sich die Unvorsichtigkeit von Netzusern, die Bilder ihrer Führerscheine in sozialen Netzwerken gepostet hatten, ausnutzte. Die zum Erhalt der Persönlichen Identifikationsnummern (PIN), die ebenfalls zur Aktivierung des Carsharing-Kontos notwendig sind, benötigten Telefonnummern stammten entweder von Freunden und Bekannten des Betrügers oder waren gefälscht. Bei den Kreditkarten, die für die „Bezahlung“ der Fahrzeugmieten verwendet wurden, handelte es sich hingegen um sogenannte „virtuelle Zahlungskarten“, die mit der „physischen Karte“ von B.S. verbunden waren. Mit Blick auf diesen Betrug änderte der Betreiber Eni die Art und Weise der Erstellung von Nutzerkonten für seine Carsharing-Flotte Enjoy.
Die Zusammenfügung dieser drei Elemente ermöglichte nicht nur Kriminellen, sondern auch Minderjährigen einen praktisch kostenlosen Zugang zu den Carsharing-Fahrzeugen von Enjoy. In der Tat wurde bei mehreren der beteiligten Personen festgestellt, dass sie unter 18 Jahre alt waren und daher keinen Führerschein besaßen.
Im Laufe der Ermittlungen kam heraus, dass die für Bußgeldbescheide zuständige Abteilung der Mailänder Lokalpolizei an einer parallel laufenden Untersuchung arbeitete. Mehrere Personen, die glaubhaft nachweisen konnten, dass sie zum Zeitpunkt der Feststellung des Verkehrsverstoßes weder Fahrer des Mietfahrzeugs noch für seine Anmietung verantwortlich waren, hatten gegen die ihnen zugestellten Bußgeldbescheide vor den zuständigen Behörden Einspruch erhoben. In der Folge hatte die Stadtpolizei eine Untersuchung der merkwürdigen Fälle eingeleitet.
Dieser Betrug ist kein Kavaliersdelikt. Es geht nicht nur um die Aufdeckung von „Gratisfahrern“. Die Autos, die von nicht sofort identifizierbaren Personen gefahren werden, könnten von Kriminellen für die Ausübung von Straftaten aller Art oder gar von Terroristen genutzt werden.
Von: ka