Bacoli – Einige Strandbadbetreiber des Badeortes Bacoli nördlich von Neapel wollten ihren Gästen verbieten, Speisen und Getränke auf dem Strand mitzunehmen.
Um zu verhindern, dass die Strandgäste Wasserflaschen und belegte Brote auf ihren Strand mitnehmen, gingen sie sogar dazu über, die Kühltaschen und Rucksäcke ihrer Gäste zu durchsuchen. Der Bürgermeister der Kleinstadt, Josi Gerardo Della Ragione, rügte ihre Arroganz und Geldgier aufs Schärfste und unterstrich, dass der Betreiber eines Strandbades nicht sein Eigentümer sei, sondern nur die Erlaubnis erhalten habe, für eine bestimmte Zeitspanne den betreffenden Strandabschnitt zu verwalten.
Jedes Jahr zu Sommerbeginn beschäftigt die Italiener die Frage, ob es schicklich und erlaubt sei, belegte Brote, selbst zubereitete Speisen und Wasserflaschen auf den Strand mitzunehmen. Während sich auf den frei zugänglichen Stränden diese Frage nicht stellt – es darf ohne Unterschied alles mitgebracht werden –, werden Gäste, die sich Essen und Getränke von daheim oder vom Supermarkt mitnehmen, von den Inhabern der Strandbäder oftmals kritisch beäugt. Der Grund liegt auf der Hand. Die Strandbadinhaber würden es lieber sehen, wenn die Gäste ihr Geld im eigenen Restaurantbetrieb liegen lassen würden.
Für Aufregung sorgen nun einige Strandbadbetreiber des Badeortes Bacoli nördlich von Neapel. Sie wollten ihren Gästen, die bei ihnen einen Strandplatz mit zwei Liegen und einem Schirm vorgemerkt hatten, verbieten, mitgebrachte Speisen und Getränke auf dem Strand zu konsumieren. Um zu verhindern, dass die Strandgäste Wasserflaschen und belegte Brote auf ihren Strand mitnehmen, gingen sie sogar so weit, die Kühltaschen und Rucksäcke der Besucher zu durchsuchen. Aufgebrachte Strandbesucher wandten sich jedoch sofort an den Bürgermeister der Kleinstadt, Josi Gerardo Della Ragione.
Der erste Bürger von Bacoli rügte die Arroganz und Geldgier der Inhaber der betreffenden Strandbäder aufs Schärfste. Er übte nicht nur öffentlich und auf seiner Facebook-Seite harte Kritik, sondern ließ den betreffenden Strandbadbetreibern auch eine schriftliche Abmahnung zukommen.
„Ich finde es unerträglich, am Eingang der Badestrände die Kühltaschen von Familien zu durchsuchen, um die Mitnahme von Wasserflaschen und von daheim zubereiteten Speisen zu verhindern. Diese Verhaltensweisen, die unsere Gemeinschaft missachten, müssen in Bacoli ein Ende haben. Damit wir uns richtig verstehen: Der Betreiber eines Strandbades ist nicht sein Eigentümer. Ihm ist nur erlaubt worden, ein öffentliches Gut für eine bestimmte Zeitspanne zu verwalten. Der Strand und das Meer gehören allen“, unterstreicht Josi Gerardo Della Ragione auf seiner Facebook-Seite.
„Wir werden weiterhin alle, die in unserer Stadt investieren wollen und das Paradies, in dem sie sich befinden, respektieren, mit offenen Armen empfangen. Diejenigen hingegen, die Arbeitnehmer schlecht bezahlen und glauben, sich für eine relativ geringe Summe wie die Eigentümer eines Strandabschnitts benehmen zu können, sodass sie sogar so weit gehen, die Mitnahme von Getränken und Speisen mit Durchsuchungen am Eingang zu verhindern, sind bei uns nicht willkommen. Um solche unerträglichen Praktiken in Zukunft zu unterbinden, werde ich an die betreffenden Betreiber Mahnschreiben versenden. Staatliches Eigentum ist jedermanns Eigentum. Es zu verwalten, soll eine große Ehre sein“, meint der Bürgermeister, der ein hartes Durchgreifen ankündigt.
Auf die Frage, ob ein Verbot der Strandbetreiber, Speisen und Getränke auf den Strand mitzubringen, Gültigkeit besitze, findet Rechtsanwalt Alessandro D’Oria eine eindeutige Antwort.
„Dem Betreiber des Strandbads ist es in keinster Weise erlaubt, den Verzehr von zu Hause mitgebrachtem Essen zu verbieten. Der Betreiber eines privaten Strandbads ist lediglich Inhaber einer staatlichen Konzession, die ihm die Nutzung eines eigentlich dem Staat gehörenden Strandbereichs gewährt. Als solcher darf er für die Nutzung dieses Raums samt den dazugehörigen Liegen und Sonnenschirmen sowie etwa für die Bereitstellung von WLAN von seinen Gästen Gebühren erheben, aber er kann diese Dienstleistungen nicht so weit ausdehnen, dass er entscheidet, was der Gast von zu Hause mitnehmen kann und was nicht“, urteilt der Rechtsanwalt.
Alessandro D’Oria unterstreicht zudem, dass jene im Eingangsbereich vieler Strandbäder angebrachten Verbotsschilder, die die Mitnahme von Speisen auf den Strand untersagen, im Widerspruch zum Verbraucherrecht und zum Zivilgesetzbuch stehen.
In jedem Fall ist es nur Amtspersonen wie den Ordnungskräften erlaubt, Kühlboxen, Rucksäcke oder Strandtaschen zu durchsuchen.
Der Präsident des italienischen Verbraucherschutzverbandes „Unione Nazionale Consumatori“, Massimiliano Dona, stimmt den Ausführungen des Rechtsanwalts zu. Als „Richtlinie“ für die Badegäste fügt er aber hinzu, es müsse auch von den Gästen beachtet werden, dass sie sich auf einem Strand befinden, weshalb von der Mitnahme einer Fülle von Speisen abgesehen werden sollte.
Von: ka